Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg informiert:
Auch im Jahr 2010 investiert die Tierseuchenkasse einen Großteil der Finanzmittel in die Vorbeuge vor Seuchen und Krankheiten, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere in Baden-Württemberg bedrohen. Dazu betreibt sie mit praktizierenden und eigenen Tierärzten acht Tiergesundheitsdienste (Pferde, Rinder, Euter, Schweine, Schafe, Geflügel, Bienen und Fische), die alle Tierhalter in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen können, sofern sie Ihre Tiere ordnungsgemäß gemeldet und ihre Beiträge bezahlt haben.
Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung für 2010 durch die Rechtsaufsichtsbehörde sind neben den bereits laufenden Programmen folgende neue Vorhaben beispielhaft genannt:
BT-Impfung
Übernahme der Impfstoffkosten anlässlich der freiwilligen Impfaktion gegen die Blauzungenkrankheit. Eine Kostentragung der Impf- und Verrichtungsgebühren ist nicht vorgesehen.
BVD/MD
Zum 01.01.2011 tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Bovine Virusdiarrhoe (BVD/MD) in Kraft. Die Tierseuchenkasse unterstützt die Bekämpfung dieser Krankheit durch Gewährung einer Ausmerzungsbeihilfe für positive Kälber, bei denen die Bovine Virusdiarrhoe mittels Ohrstanz- oder Blutproben festgestellt wurde.
Aktionsbündnis Schwein
Die Tierseuchenkasse beteiligt sich sowohl finanziell und personell am Projekt „Ferkeltestat“.
Im Weiteren hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 26.11.2009 folgendes beschlossen:
Untersuchungsgebühren
Die Anpassung an den aktuellen Gebührenkatalog des Landes für die von der Tierseuchenkasse zu tragenden der Kosten für Untersuchungen an den Staatlichen Untersuchungsämtern.
Impfzuschüsse
Eine Gewährung von Impfzuschüsse ist nach geltendem EU-Recht nicht mehr möglich. Die Anpassung an diese Rechtslage hat zur Folge, dass eine Bezuschussung von Impfungen gegen infektiöse Rinder- und Schafkrankheiten leider nicht mehr fortgeführt werden kann.
Beiträge
Zur Finanzierung der anstehenden Aufgaben und im Hinblick auf eine geordnete Finanzwirtschaft gelten für das kommende Haushaltsjahr folgende Beitragssätze (vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde):
Beitragssätze 2010:
(1)
Für jedes Pferd (dazu gehören Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)
je Tier
4,00 €
(2)
Für jedes Rind (dazu gehören Kühe, Bullen [Stier, Häge], Ochsen, Kalbinnen, [Färsen], Rinder, Kälber)
je Tier
5,00 €
Für Rinder, die in Betrieben (nur Milchvieh- oder Mutterkuhbetriebe oder Betriebe mit spezialisierter Jungrinderaufzucht) ohne BHV1-Status stehen
je Tier
7,00 €
(3)
Für jedes Schwein (dazu gehören Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel)
je Tier
0,45 €
(4)
Für jedes Schaf, das 10 Monate und älter ist (dazu gehören Schafe, Böcke, Hammel)
je Tier
2,00 €
(5)
Für jedes Bienenvolk
im Beitragsjahr 2010 werden keine Beiträge für Bienenvölker erhoben
(6)
Für Geflügel
a.)
Hühner (dazu gehören Legehennen, Junghennen, Küken, Hähne, Mast- u. Schlachttiere)
in Beständen von bis zu 300 Tieren je Bestand
6,00 €
für weitere Hühnerzahlen je angefangene 100 Stück
1,50 €
b.)
Truthühner (dazu gehören Küken, Hennen, Hähne, Schlacht- und Masttiere) in Beständen von:
1 -
49 Tiere
je Bestand
10,00 €
50 -
99 Tiere
je Bestand
12,00 €
100 -
und mehr Tiere
je Tier
0,12 €
(7)
Für alle Kassen
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierbesitzer insgesamt