Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
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Minister Peter Hauk MdL:

"Verzicht auf Impfpflicht bei Blauzungenkrankheit bedeutet Rückschritt in der Krankheitsbekämpfung

Minister Hauk bedauert Entscheidung des Bundesrates

"Die heutige Entscheidung des Bundesrates die Impfung gegen Blauzungenkrankheit nicht mehr zur Verpflichtung zu machen ist ein Rückschritt. Durch die verpflichtende Impfung in den vergangenen zwei Jahren ist es gelungen, die Anzahl der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit bundesweit von rund 21.000 im Jahr 2007 auf acht Fälle im Jahr 2009 zu reduzieren", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (18. Dezember) in Stuttgart. Die Länder hatten sich in der heutigen Bundesratssitzung entschieden, die Impfpflicht in Bezug auf die Blauzungenkrankheit aufzuheben.

Hauk forderte die Tierhalter deshalb auf, auch ohne Verpflichtung Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Vorsicht sei in diesem Fall besser als Nachsicht. "Mit einer möglicherweise eintretenden Impfmüdigkeit werden die Fälle von Blauzungenkrankheit bei den Wiederkäuern wieder ansteigen. Dies ist neben dem Leiden für die Tiere auch mit einem wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Landwirte verbunden", so der Landwirtschaftsminister. Eine Impfung der Tierbestände sei auch im Jahr 2010 und darüber hinaus deshalb dringend angezeigt.

Hintergrundinformationen:

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen verbunden sein kann. Ihr Verlauf kann mild bis sehr stark sein. Sie wird hervorgerufen durch ein Virus, gegen welches im Jahr 2008 und 2009 in ganz Deutschland verpflichtend geimpft werden musste.

Die Übertragung der virusbedingten Tierseuche erfolgt ausschließlich über Stechmücken (so genannte Gnitzen), nicht von Tier zu Tier. Die Krankheit ist seit langem in wärmeren Regionen (Mittelmeerraum, Afrika) bekannt und befällt insbesondere Schafe und zum Teil auch Rinder. Das Virus ist für den Menschen nicht ansteckend, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auch auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.