Sofern der Tierbesitzer seinen Tierbestand entsprechend der vorgeschriebenen
Melde- und Beitragspflicht gemeldet und den fälligen Beitrag pünktlich
entrichtet hat, übernimmt die Tierseuchenkasse nach dem Leistungskatalog
die anfallenden Untersuchungskosten.
Die Einsender werden gebeten, die hierfür erforderliche Tierbesitzernummer
(aus dem jährlichen Beitragsbescheid) anzugeben, damit die Kostenübernahme
erfolgen kann.
Die einzeln nach Tierarten getrennten Untersuchungsarten, deren Kosten
die Tierseuchenkasse übernimmt, können im Online-lesen der Anlage
3 der Leistungssatzung entnommen werden.