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Nachdem in den letzten Jahren umfangreiche Änderungen im Tierarzneimittelrecht in Kraft traten, ist nunmehr auch eine neue Verordnung über Tierimpfstoffe zum 31. Oktober 2006 in Kraft getreten.
Im Gegensatz zu Arzneimitteln unterliegen Tierimpfstoffe dem Tierseuchenrecht. In der neuen Verordnung ist auch das Verfahren der Abgabe an und der Anwendung von Impfstoffen durch Tierhalter neu geregelt, wird jedoch auf gewerbsmäßige bzw. berufsmäßige Tierhalter beschränkt. Früher musste die Abgabe vom Veterinäramt genehmigt werden, jetzt muss der die Impfstoffe abgebende Tierarzt dieses vor der ersten Abgabe beim zuständigen Veterinäramt melden und schriftlich unter Vorlage eines Anwendungsplans anzeigen.
Genehmigungen, die noch nach der alten Tierimpfstoffverordnung in der Fassung vom 13. November 1993 durch das Veterinäramt erteilt wurden, gelten noch bis zu ihrem Ablauf, jedoch längstens bis zum 30. April 2007.
Auch die neue Verordnung geht zunächst von dem Grundsatz aus, dass Impfstoffe nur durch Tierärzte angewendet werden dürfen. Eine Abgabe an und Anwendung durch den Tierhalter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die nachstehend beschrieben werden. Die Abgabe wird jedoch gleich wieder eingeschränkt durch das Verbot der Abgabe von Impfstoffen gegen anzeigepflichtige Tierseuchen (außer bei Fischen und Geflügel). Zudem ist bei amtlich angeordneten bzw. tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Impfungen mittels Injektion die Impfung nur durch den Tierarzt zulässig.
In Rinderbeständen betrifft dieses Verbot die Impfungen gegen BHV1 und BVD/MD. Beides sind Bestandsimpfungen, die derzeit noch relativ häufig notwendig sind. Etwa 15% der Rinderbestände sind noch BHV1-positiv und damit Impfbetriebe, bei BVD/MD sind, solange hier noch nicht staatlich bekämpft wird, alle Betriebe gefährdet.
Der Ablauf einer Impfstoffabgabe sowie die damit verbundenen Verpflichtungen stellen sich tabellarisch folgendermaßen dar:
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Tierarzt
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Tierhalter
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Tierarzt betreut Bestand regelmäßig, mindestens vierteljährliche Besuche
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Stellt Erfordernis der Impfung fest.
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Erstellt Anwendungsplan mit:
- Bezeichnung des Impfstoffs
- Krankheit, gegen die geimpft wird
- Zeitpunkt oder Zeitraum der Impfung
- Anzahl und nähere Bezeichnung der zu
impfenden Tiere
- Lagerungs- und Anwendungs-hinweise
- Zeitplan für Kontrollen
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Zeigt die erstmalige Abgabe bei zuständiger Behörde unter Beilage des Anwendungsplans an (gilt für aktuelles Kalenderjahr).
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Unterweist Tierhalter in
- Anwendung
- Überprüfung von Impfreaktionen
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Unterrichtet Tierhalter über
- Risiken und Nebenwirkungen
- Verpflichtung zur Meldung von Nebenwirkungen
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Stellt Impffähigkeit der Tiere fest
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Gibt nur die Menge ab, die bis zur nächsten Kontrolle benötigt wird.
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Führt Aufzeichnungen über:
- Bezeichnung des Impfstoffs
- Chargenbezeichnung
- Menge des Impfstoffs
- Zeitpunkt der Impfung
- Art, Anzahl und nähere Bezeichnung
der geimpften Tiere
- Name der Person, die geimpft hat.
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Teilt Tierarzt gegebenenfalls Nebenwirkungen mit.
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Bewahrt Anwendungsplan 5 Jahre auf
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Kontrolliert auf Impfreaktionen durch klinische Bestandsuntersuchung
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Nimmt Einsicht in Aufzeichnungen des Tierhalters
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Kontrolliert, wenn erforderlich, den Impferfolg
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In Folgejahren ist nur noch die Anzeige, ohne Anwendungsplan, notwendig.
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Die Behörde kann einem Tierarzt die Abgabe untersagen, wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden.
In unseren Rinderbeständen kommen Impfungen gegen drei Krankheitskomplexe vor: Atemwegserkrankungen der Kälber und der Jungtiere (Grippe-Impfung), Impfung hochtragender Rinder zur Vorbeugung des Neugeborenen-Durchfalls (Muttertier-Impfung) und die Impfung gegen Trichophytie (Hautpilz, Flechte). Die klassische Grippeimpfung ist eine Bestandsimpfung der Jungtiere im Spätherbst, um den Erkrankungen in den gefährlichen Wintermonaten vorzubeugen. Auch bei der Trichophytie sind teilweise Bestandsimpfungen notwendig, während bei den übrigen Impfungen entweder fortlaufend die nachgeborenen Tiere oder die hochtragenden Tiere geimpft werden.
Die Notwendigkeit von Impfungen bei diesen drei Krankheitskomplexen wird auch in den nächsten Jahren gegeben sein. Dies zeigt auch die Vielzahl der Produkte hierfür und dass gerade im letzten Jahr neue, erweiterte Impfstoffe gegen Atemwegserkrankungen entwickelt wurden.
Die Tierseuchenkase bezuschusst in ihrer Leistungssatzung zahlreiche Impfstoffe. Dies setzt jedoch voraus, dass die Anwendung durch einen Tierarzt erfolgt.
Dres. Schwarzmaier und Renner
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