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Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 12.02.2010 eine außerordentliche Beihilfe bei Verkalbefällen und Totgeburten bis zu 14 Tage nach der freiwilligen Blauzungenimpfung 2010 beschlossen. Das einzelne Kalb muss tot geboren oder innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt verendet sein. Ein Nachweis der Verkalbung muss erbracht werden. Die Beihilfe entspricht den Sätzen in der Leistungsatzung für „Veterinärbehördliche Maßnahmen - Folgeschaden“.
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100 v. H d. g. W.
jedoch höchstens |
| a) Einzeltiere |
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| Bei Trächtigkeit bis 20 Wochen |
128 €
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| Bei Trächtigkeit über 20 Wochen |
205 €
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| b) Zwillinge (zusammen) |
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| Bei Trächtigkeit bis 20 Wochen |
205 €
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| Bei Trächtigkeit über 20 Wochen |
307 €
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je Verkalbung
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