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Melde- u.
Beitragspflicht |
Neuer Stichtag 01.01.2010: | |
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Der Stichtag zur Beitragsveranlagung ändert sich vom 03.12. des Vorjahres auf den 01.01. des jeweiligen Veranlagungsjahres. Diese Änderung tritt erstmalig am 01.01.2010 in Kraft. Die Anpassung war notwendig, da die Schweine- und Schafbesitzer die Tierseuchenkasse über die Stichtagsmeldung ermächtigen können, diese Daten an HIT weiterzuleiten. Der Stichtag zur Meldung der gehaltenen Schweine, Schafe und Ziegen an HIT ist nach § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) jeweils der 1. Januar. Wird der Weiterleitung der gemeldeten Schafdaten an HIT zugestimmt wird, so ist auch die Anzahl der gehaltenen Ziegen anzugeben. Die Anzahl der Ziegen wird nur für die Weiterleitung der Daten an HIT benötigt und hat für die Beitragsveranlagung keine Bedeutung. Der Versand der Meldebogen zur Stichtagsmeldung erfolgt Mitte Dezember 2009. Sollten Sie bis zum 01.01.2010 keinen Meldebogen erhalten oder noch Fragen haben, so erreichen Sie uns unter der Telefon-Nr:. 0711 / 9673-660 oder per |