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Melde- u.
Beitragspflicht |
Wie erfolgt die Meldung: | |
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Die Jahresmeldung erfolgt nur über den zugesandten Meldebogen. Dieser muß bis spätestens 18. Januar an die aufgedruckte Erfassungsstelle geschickt werden. Damit die Erfassungskosten gering gehalten werden, bitte keine Schreiben an die Tierseuchenkasse weiterleiten. Es erfolgt eine maschinelle Lesung der Meldebogen. Nachmeldungen können formlos an die Tierseuchenkasse schriftlich erfolgen. Bitte geben Sie neben der Tierzahl auch das Datum der Erhöhung bzw. den Neubeginn der Tierhaltung an. Nachzulesen in der Beitragssatzung unter Online-lesen in § 4 |