Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
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Betriebe ohne BHV 1-Status
 

Beiträge

-Beitragsjahr 2010
-Beitragsjahr 2009
-Beitragsjahr 2008

Es werden berechnet:

(1)

Für jedes Pferd (dazu gehören Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)

je Tier
4,00 €
(2) Für jedes Rind (dazu gehören Kühe, Bullen [Stier, Häge], Ochsen, Kalbinnen, [Färsen], Rinder, Kälber)
in Beständen von über 1-49 Rindern
je Tier
5,00 €
in Beständen von über 49 Rindern

je Tier
5,20 €
Für Rinder, die in Betrieben (nur Milchvieh- oder Mutterkuhbetriebe oder Betriebe mit
spezialisierter Jungrinderaufzucht) ohne BHV1-Status stehen
in Beständen von über 1-49 Rindern
je Tier
7,00 €
in Beständen von über 49 Rindern

je Tier
7,20 €
(3) Für jedes Schwein (dazu gehören Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel)
je Tier
0,55 €
(4) Für jedes über ein Jahr alte Schaf (dazu gehören Schafe, Böcke, Hammel)
in Beständen von über 1-49 Schafen
je Tier
2,65 €
in Beständen von über 50-199 Schafen
je Tier
2,75 €
in Beständen von über 199 Schafen

je Tier
3,10 €
(5) Für jedes Bienenvolk


im Beitragsjahr 2008 werden keine Beiträge für Bienenvölker erhoben
(6) für Geflügel
a.) Hühner (dazu gehören Legehennen, Junghennen, Küken, Hähne, Mast- u. Schlachttiere)
in Beständen von:
1 -
49 Tiere
je Bestand
6,00 €
50 -
99 Tiere
je Bestand
8,00 €
100 -
299 Tiere
je Bestand
10,00 €
300 -
999 Tiere
je Bestand
21,00 €
1.000 -
2.999 Tiere
je Bestand
54,00 €
3.000 -
4.999 Tiere
je Bestand
100,00 €
5.000 -
9.999 Tiere
je Bestand
170,00 €
10.000 -
29.999 Tiere
je Bestand
310,00 €
über
29.999 Tiere
je Bestand
520,00 €
b.) Truthühner (dazu gehören Küken, Hennen, Hähne, Schlacht- und Masttiere)
in Beständen von:
1 -
49 Tiere
je Bestand
10,00 €
50 -
99 Tiere
je Bestand
12,00 €
100 -
4.999 Tiere
je Tier
0,12 €
über
4.999 Tiere
je Tier
0,08 €
(7) Für alle Kassen
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierbesitzer insgesamt

7,00 €