Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg am 01.12.2008 folgende Tierseuchenkassenbeiträge für 2009 beschlossen.
(1)
Für jedes Pferd (dazu gehören Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)
je Tier
4,00 €
(2)
Für jedes Rind (dazu gehören Kühe, Bullen [Stier, Häge], Ochsen, Kalbinnen, [Färsen], Rinder, Kälber)
in Beständen von über 1-49 Rindern
je Tier
5,85 €
in Beständen von über 49 Rindern
je Tier
6,05 €
Für Rinder, die in Betrieben (nur Milchvieh- oder Mutterkuhbetriebe oder Betriebe mit
spezialisierter Jungrinderaufzucht) ohne BHV1-Status stehen
in Beständen von über 1-49 Rindern
je Tier
7,85 €
in Beständen von über 49 Rindern
je Tier
8,05 €
(3)
Für jedes Schwein (dazu gehören Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel)
je Tier
0,50 €
(4)
Für jedes Schaf, das 10 Monate und älter ist (dazu gehören Schafe, Böcke, Hammel)
in Beständen von über 1-49 Schafen
je Tier
3,05 €
in Beständen von über 50-199 Schafen
je Tier
3,15 €
in Beständen von über 199 Schafen
je Tier
3,25 €
(5)
Für jedes Bienenvolk
im Beitragsjahr 2009 werden keine Beiträge für Bienenvölker erhoben
(6)
für Geflügel
a.)
Hühner (dazu gehören Legehennen, Junghennen, Küken, Hähne, Mast- u. Schlachttiere)
in Beständen von bis zu 300 Tieren je Bestand
6,00 €
für weitere Hühnerzahlen je angefangene 100 Stück
1,50 €
b.)
Truthühner (dazu gehören Küken, Hennen, Hähne, Schlacht- und Masttiere) in Beständen von:
1 -
49 Tiere
je Bestand
10,00 €
50 -
99 Tiere
je Bestand
12,00 €
100 -
4.999 Tiere
je Tier
0,12 €
über
4.999 Tiere
je Tier
0,10 €
(7)
Für alle Kassen
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierbesitzer insgesamt
Grundbeitrag für jeden Rinder- und/oder Schafbesitzer
7,00 €
21,00 €
Besonderheiten zum Beitrag 2009:
Rinder und Schafe: Beitragserhöhung zur Finanzierung der Blauzungenimpfung 2009,
zusätzlicher Grundbeitrag für jeden Rinder- und/oder Schafbesitzer
Je 50%iger Finanzierungsanteil des Impfstoffes von Tierseuchenkasse und Land.
100 % Finanzierungsanteil der Impf- und Bestandsgebühren durch die Tierseuchenkasse.
Schafe: Ab 2009 sind Schafe (dazu gehören Schafe, Böcke, Hammel) die 10 Monate und älter sind beitragspflichtig
Hühner: Einmaliger Basisbeitrag für die ersten 300 Stück und für jede weitere angefangene 100 Stück ein Festbeitrag
Puten: Beitragserhöhung für Tiere in Betrieben mit 5.000 oder mehr Tieren