Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
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Beiträge

-Beitragsjahr 2010
-Beitragsjahr 2009
-Beitragsjahr 2008

Tierseuchenkassenbeiträge fürs Jahr 2010
(vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde)

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg am 26.11.2009 folgende Tierseuchenkassenbeiträge für 2010 beschlossen.

(1)

Für jedes Pferd (dazu gehören Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)

je Tier
4,00 €
(2) Für jedes Rind (dazu gehören Kühe, Bullen [Stier, Häge], Ochsen, Kalbinnen, [Färsen], Rinder, Kälber)

je Tier
5,00 €
Für Rinder, die in Betrieben (nur Milchvieh- oder Mutterkuhbetriebe oder Betriebe mit
spezialisierter Jungrinderaufzucht) ohne BHV1-Status stehen

je Tier
7,00 €
(3) Für jedes Schwein (dazu gehören Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel)

je Tier
0,45 €
(4) Für jedes Schaf, das 10 Monate und älter ist (dazu gehören Schafe, Böcke, Hammel)

je Tier
2,00 €
(5) Für jedes Bienenvolk


im Beitragsjahr 2010 werden keine Beiträge für Bienenvölker erhoben
(6) für Geflügel
a.) Hühner (dazu gehören Legehennen, Junghennen, Küken, Hähne, Mast- u. Schlachttiere)

in Beständen von bis zu 300 Tieren je Bestand
6,00 €
für weitere Hühnerzahlen je angefangene 100 Stück
1,50 €
b.) Truthühner (dazu gehören Küken, Hennen, Hähne, Schlacht- und Masttiere)
in Beständen von:
1 -
49 Tiere
je Bestand
10,00 €
50 -
99 Tiere
je Bestand
12,00 €
100 -
und mehr Tiere
je Tier
0,12 €
(7) Für alle Kassen
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierbesitzer insgesamt

7,00 €