Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
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Höherer Tierseuchenkassen-Beitrag ab 2007 für Betriebe ohne BHV1-Status

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Betriebe ohne BHV 1-Status
 

Beiträge

-Beitragsjahr 2010
-Beitragsjahr 2009
-Beitragsjahr 2008

Seit 2000 wird die BHV1-Infektion des Rindes staatlich bekämpft. Trotzdem gibt es immer noch Betriebe ohne BHV1-Status. Diese werden ab 2007 zu einem höheren Tierseuchenkassenbeitrag veranlagt. Über die Hintergründe informieren die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz.

Die BHV1-Infektion des Rindes stellt eine bedeutsame Virusinfektion bei dieser Tierart dar. Hohe Verluste entstehen bei einem Ausbruch durch schwere Atemwegserkrankungen bis hin zu Todesfällen, durch Verkalbungen und durch Milchrückgang. Eine besondere Eigenart des Virus ist die so genannte Latenz. Nach einer überstandenen Infektion nistet sich das Virus in bestimmten Nervenknoten ein, um dann, teilweise Jahre später, bei schweren Stresssituationen wieder ausgeschieden zu werden. Ein einmal infiziertes Rind bleibt lebenslang Reagent und kann immer wieder neue Tiere anstecken. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, wurde zunächst schon ab 1987 ein freiwilliges Bekämpfungsprogramm bei den Zuchtverbänden aufgelegt, wodurch den Käufern von Zuchttieren BHV1-freie Rinder garantiert werden konnten.

Ab dem Jahr 2000 wurde dann das Verfahren für alle Milchviehbetriebe, Mutterkuhbetriebe und die spezialisierte Jungrinderaufzucht im Land verpflichtend. Die Zahl der Betriebe mit Reagenten konnte von 30% im Jahr 2002 auf 19% Ende 2005 gesenkt werden. Betriebe ohne Reagenten erhielten nach Durchlaufen einer Basisuntersuchung den Status BHV1-frei. Durch laufende Nachuntersuchungen wird dieser Status aufrechterhalten.

Das bisher Erreichte war nur durch die gemeinsame Anstrengung von Tierhaltern, Tierseuchenkasse, Land Baden-Württemberg und praktizierende Tierärzten möglich. Probenentnahmen, Laboruntersuchungen und Impfstoffe haben bis heute große Kosten verursacht.

Trotz der vielfältigen Maßnahmen bisher gibt es noch eine Reihe von Betrieben, die keinen BHV1-Status haben. Diese stellen eine Gefahr für die freien Betriebe und für die Sanierung der positiven Betriebe da. Es ist daher geplant, Betriebe ohne Status ab 2007 mit einem 2 € je Tier höheren Tierseuchenkassenbeitrag zu veranlagen. Bereits im November 2005 hat die Tierseuchenkasse beim Versenden der Meldebögen einen Hinweis an alle Rinderhalter auf die geplante Vorgehensweise gegeben.

Die Basisuntersuchung wird hier nochmals erläutert, um den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zu geben ihren Status zu vervollständigen:

In milchabliefernden Betrieben ist die Untersuchung relativ einfach. Nach drei aufeinander folgenden negativen Tankmilchproben und einer einmaligen Blutuntersuchung des Jungviehs über 9 Monate und gegebenenfalls der männlichen Zuchttiere erhält der Betrieb den Status „frei“.

Mutterkuhbetriebe, nicht Milch abliefernde Milchviehbetriebe und spezialisierte Jungrinderaufzucht müssen über Blutproben der Einzeltiere untersucht werden. Hierzu sind zwei Bestandsuntersuchungen aller weiblichen Tiere über 9 Monate und der männlichen Zuchttiere im Abstand von 5-7 Monaten vorgeschrieben. Nach der 2. Bestandsuntersuchung kann der Status BHV1-frei vergeben werden. Ein Schnell-Verfahren mit 2 Terminen im Abstand von 60 Tagen ist möglich, wenn auch die Tiere unter 9 Monate beprobt werden.

Zwischenzeitlich hatten alle Betriebe genügend Zeit, die erforderlichen Untersuchungen durchführen zu lassen und einen BHV1-Status zu erreichen, es müssen nunmehr solche Betriebe, die das gesamte Sanierungsverfahren gefährden, wie in anderen Bundesländern auch, zu einem erhöhten Tierseuchenkassenbeitrag veranlagt werden.

Sollte Ihr Betrieb noch keinen Status besitzen, müssen Sie im eigenem Interesse dafür sorgen, bis zum Jahresende 2006 einen Status zu erlangen.

Ob dann der Betrieb als positiv oder frei eingestuft wird, ist für den höheren Tierseuchenkassenbeitrag 2007 nicht von Bedeutung; d. h. nur Betriebe ohne Status werden einen höheren Tierseuchenkassenbeitrag zahlen müssen.

Bei Unklarheiten über den aktuellen Status und Fragen zu weiteren Maßnahmen gibt das zuständige Veterinäramt Auskunft.