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BVD Bekämpfung mit Hilfe von Ohrstanzproben:

Die häufigsten Fragen und ihre Antworten (FAQ, Stand: 05.2010)

1.) Was ist BVD?

Die Bovine Virus Diarrhoe (= BVD) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. BVD ist weit verbreitet und wird derzeit in Deutschland als die verlustreichste Infektionskrankheit beim Rind angesehen. „Typische“ Symptome sind Durchfall, Fieber, Kümmern und Infektanfäl­ligkeit. Eine Infektion bei trächtigen Rindern kann zu Verkalbungen oder zur Entstehung eines dauerhaft infizierten Kalbes führen. Diese Kälber werden als Dauerausscheider, Virämiker oder auch als PI-Tiere bezeichnet. Diese PI-Tiere (= persistent infiziert) sind in erster Linie für die Verbreitung der Infektion verantwortlich und haben zudem ein hohes Risiko an der tödlich verlaufenden Mucosal Disease (= MD) zu erkranken.

2.) Warum wird BVD staatlich bekämpft – sind die Viren für den Menschen gefährlich?

Für den Mensch sind die BVD-Viren völlig ungefährlich. Aber die Verluste für die Rinder- und Milchwirtschaft sind enorm. In Deutschland geht man von 200 bis 400 Millionen Euro Schaden aus, den die BVD-Viren verursachen. Ohne staatliche Unterstützung und einheitliche Bekämpfung könnte die BVD-Tilgung nicht gelingen. Die Mittel, die man für die BVD-Bekämpfung einsetzen muss, sind sicher gut angelegt.

3.) Warum wird mit Ohrstanzen untersucht?

Es gibt drei Hauptgründe, die für die BVDV-Untersuchung mit Ohrstanzproben sprechen:

Erstens kann man schon in den ersten Lebenstagen die Tiere erkennen, die das Virus in sich tragen. Zweitens ist die Probennahme mit relativ geringem Aufwand verbunden. Und drittens ist die Untersuchung unabhängig vom Alter der Tiere sicher und zuverlässig möglich.

4.) Ab wann beginnt die Pflichtbekämpfung mit Ohrstanzmarken?

Ab 01.01.2011 tritt die BVD-Verordnung in Kraft. Sie schränkt den Handel von Tieren ohne BVD-Status stark ein. Um diesen Status möglichst frühzeitig und mit geringem Aufwand zu erhalten, werden alle neugeborenen Kälber mit neuen amtlichen gelben Ohrstanzmarken gekennzeichnet. Hier wird beim Einziehen gleichzeitig eine Ohrgewebeprobe entnommen. Diese Ohrstanzmarken werden vom LKV ab April 2010 versandt, so dass spätestens ab Ende 2010 jeder Landwirt die neuen Ohr­marken einsetzen kann.

5.) Warum beginnen die ersten Untersuchungen bereits im April 2010?

Die neuen amtlichen Ohrmarken mit kombinierter Ohrstanztechnik werden ab April an die Betriebe versandt, die wieder amtliche Ohrmarken benötigen. Damit wird sichergestellt, das bis Ende 2010 in allen Rinderbetrieben der Vorrat an alten Ohrmarken aufgebraucht ist und dann alle Kälber rechtzeitig untersucht werden können. Somit beginnen ab April 2010 die Ohrstanzproben-Untersuchungen. Die verpflichtenden Regelungen der BVD-Verordnung (wie Untersuchungspflicht und Handelsbestimmungen) gelten jedoch erst ab 2011. Es haben also alle Beteiligten die nötige Zeit, sich mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen.

6.) Was genau muss der Landwirt tun?

Der Landwirt steckt die Ohrstanzprobe zusammen mit einem ausgefüllten Untersuchungsantrag in den dafür vorgesehenen und vorgedruckten Umschlag und sendet diesen an das STUA Aulendorf-Diagnostikzentrum. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass zu den verwendeten Ohrmarken der passende Untersuchungsan­trag beigelegt wird. Die Betriebs- und Ohr­markennummer sind schon eingetragen. Der Tierhalter muss nur noch das Geburts- und Probenahmedatum eintragen und den Antrag unterschreiben. Da die Anträge maschinenlesbar sind, müssen diese gut leserlich mit schwarzem Stift ausgefüllt werden.

7.) Was ist, wenn die Probe kein Ohrgewebe enthält (= Leerprobe)?

Bei Leerproben wird der Tierhalter vom STUA benachrichtigt, dass eine Nachprobe erfor­derlich ist. Für solche Zwecke erhält jeder Tierhalter eine geringe Anzahl von grünen Zusatzohrmarken und teilausgefüllten braunen Untersuchungsanträgen (Nachuntersuchungsanträge). Eine Zusatzohrmarke kann auch verwendet werden, wenn schon im Stall eine nicht erfolgreiche Probenentnahme festgestellt wird.

8.) Dürfen Ohrstanzen von mehreren Tieren gesammelt werden und wie lange dauert die Untersuchung?

Ohrstanzproben können grundsätzlich über mehrere Tage gesammelt werden. Allerdings ist es wichtig, dass bei Kälbern, die bald ver­bracht werden sollen, möglichst schnell nach der Geburt die Ohrstanzen eingesandt werden. Die Laboruntersuchung incl. Eintrag in HIT dauert im Routinebetrieb ca. eine Woche.

-Bitte denken sie daran - ab 2011 gilt:

Ohne Probenversand >>> keine Untersuchung >>> kein Ergebnis >>> kein HIT-Eintrag >>> kein Stammdatenblatt mit Befund >>> Handel stark eingeschränkt.

9.) Was ist eine diagnostische Lücke?

Das Abwehrsystem von BVD-Dauerausscheidern ist nicht in der Lage Antikörper gegen das BVD-Virus zu bilden. Da neugeborene Kälber jedoch über die Biestmilch maternale Antikörper aufnehmen, können bei Dauerausscheidern in den ersten Lebensmonaten durchaus BVD-Antikörper nachgewiesen werden. Diese maternalen BVD-Antikörper befinden sich überwiegend im Blut und sind bei Virämikern in den ersten Lebenswochen in der Lage, das BVD-Virus weitestgehend an sich zu binden. Dies führt dazu, dass virämische Kälber in den ersten 60 Lebenstagen bei der Routineuntersuchung von Blutproben nicht sicher erkannt werden können: das wird als diagnostische Lücke bezeichnet. Bei der Untersuchung von Ohrgewebsproben gibt es diese diagnostische Lücke nicht.

10.) Wie erfolgt die Rückmeldung der Ergebnisse?

Die Ergebnisse der Untersuchungen auf BVD-Antigen (= BVD-Virus) werden vom STUA direkt in die HIT-Datenbank eingestellt. Von dort kann das Ergebnis unter den Menüpunkten „Bestandsregister mit Gesundheitsstatus“, „Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit“ oder „Einzeltierverfolgung“ eingesehen wer­den. Ein HIT-Ausdruck kann als BVD-Bescheinigung verwendet werden, wenn diese benötigt wird. Nur bei einem positiven Ergebnis (= Virusnachweis) wird der Tierhalter umgehend schriftlich benachrichtigt. Negative Er­gebnisse werden nicht schriftlich mitgeteilt. Ein negativer BVD-Status gilt lebenslang und hat auch für das Muttertier Gültigkeit.

11.) Was ist, wenn ein positives Ergebnis auftaucht?

Zur Abklärung, ob es sich bei einem Kalb mit einem positiven Virusnachweis um ein dauer­haft infiziertes Tier (= Dauerausscheider, Virämiker oder PI-Tier) oder nur um ein vorü­bergehend infiziertes Tier handelt, muss von diesem Kalb frühestens 22 Tage nach der ersten Probenahme eine Nachuntersuchung mittels zweiter Ohrstanze (grüne Zusatzohr­marke) durchgeführt werden. Bestätigt sich der positive Erstbefund, handelt es sich um einen BVDV-Dauerausscheider. Diese müssen un­verzüglich gemerzt bzw. geschlachtet werden. PI-Tiere dürfen nicht in andere Herden ver­bracht werden. Dies ist notwendig, um den Infektionsdruck in der eigenen Herde zu sen­ken und die Gefahr einer BVD-Verschleppung in andere Bestände zu vermeiden. Außerdem sollte abgeklärt werden, ob sich noch weitere PI-Kälber im Bestand befinden. Für PI-Tiere, die innerhalb von 60 Tagen zweimal mit positivem Ergebnis untersucht worden sind, kann derzeit bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg eine Merzungsbeihilfe in Höhe von max. 120 € beantragt werden. Die Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die PI-Tiere unverzüglich (in­nerhalb von 14 Tagen) gemerzt werden und die Kälber mit einer amtlichen Ohrmarke gekennzeichnet sind. Beihilfe kann auch für nur einmal positiv getestete Kälber beantragt wer­den, wenn diese vor der Nachunter­suchung an Mucosal-Disease verendet sind oder notgetö­tet wurden. In diesem Fall ist als Nachweis eine tierärztliche Bescheinigung über die Erkrankung erforderlich.

12.) Welchen Status haben Muttertiere von Virämikern?

Zur Abklärung, ob die Mutter eines Virämikers ebenfalls ein Virämiker ist oder sich das Kalb erst während der Frühträchtigkeit infiziert hat, muss die Mutter per Ohrstanze (grüne Zusatz­ohrmarke) bzw. Blutprobe beprobt werden.

13.) Wie ist bei Totgeburten und bei Aborten zu verfahren?

Treten Aborte und Totgeburten auf, so sollten die entsprechenden Muttertiere, sofern sie noch keinen Status haben, ebenfalls mit Ohrstanzen (grüne Zusatzohrmarke) bzw. Blutproben beprobt werden.

14.) Ist eine Impfung weiterhin möglich und wann ist sie sinnvoll?

Die Verordnung lässt Impfungen ausdrücklich zu. Eine Impfung ist vor allem in Betrieben mit hohem Einschleppungsrisiko sinnvoll, da dadurch das Schadensrisiko im Falle einer Einschleppung minimiert werden kann. Beständen, die in der Vergangenheit BVD geimpft haben wird empfohlen die Impfung solange fortzuführen bis die Bekämpfungsmaßnahmen greifen. Eine BVD-Impfung ruft BVD-Antikörper hervor, die nicht von BVD-Antikörpern durch Feldinfektionen zu unterscheiden sind. Da im Rahmen des derzeitigen Bekämpfungsverfahren nur auf BVD-Antigen (=Virus) untersucht wird, stören diese Antikörper nicht. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in der Endphase der Sanierung auch Untersuchungen auf BVD-Antikörper in das Bekämpfungsverfahren miteinbezogen werden.

15.) Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für das gesamte BVD-Bekämpfungsverfahren werden zwischen dem Land, der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und den Landwirten aufgeteilt.

Das Land Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für Laboruntersuchungen inklusive der Versandkosten für die Proben (Ohrstanzgewebeproben).

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für die Ausmerzungsbeihilfe von Virämikern sowie die Kosten für einen Anteil von 10 % an grünen Zusatz-Ohrstanzmarken (bemessen an den bestellten amtlichen Gewebeohrmarken; z. B. für Leerproben) und ggf. die Kosten für die Blutprobenentnahmen sowie die Bestandsgebühren (im Fall der erforderlichen Blutprobenentnahme bei Muttertieren).

Der Tierhalter übernimmt die Kosten für die Ohrmarken mit kombinierter Ohrstanztechnik sowie die Kosten für die entsprechende Ohrenmarkenzange. Eventuell fallen noch Kosten für weitere grüne Gewebeohrmarken an, die zusätzlich beim LKV bestellt werden können. Die Untersuchung von Gewebeproben aus diesen zusätzlich bestellten runden grünen Gewebeohrmarken ist kostenpflichtig (die Mindestgebühr beträgt derzeit 15 €).

Betriebe mit einem akuten BVD-Problem können sich wie bisher an den Rindergesundheitsdienst der TSK BW wenden.

16.) In welchen Fällen sind Blutproben vorgesehen?

Nur in besonderen Ausnahmefällen können bei Rindern, die älter als 60 Tage sind, auch Blutproben genommen werden. Dies ist zum Beispiel bei Muttertieren von Virämikern oder bei Muttertieren nach einem Abort bzw. einer Totgeburt alternativ zu den Ohrstanzproben möglich. Bei begründetem Virämikerverdacht kann es unter Umständen sinnvoll sein Blutproben, die z.B. für eine BHV1-Kontroll-untersuchung eines Bestandes entnommen werden, zusätzlich auf BVD-Antigen zu untersuchen. Dies muss jedoch, auch um eine evtl. Kostenübernahme abzuklären, zuvor mit dem RGD abgestimmt werden. Generell sollte jedoch die Beprobung über Ohrstanzproben bevorzugt werden, da nur dann eine Einstellung der Ergebnisse in die HIT-Datenbank gewährleistet ist.

17.) Wie lange wird das BVD-Bekämpfungsprogramm voraussichtlich dauern?

Mit der Ohrstanzmethode haben wir endlich die Möglichkeit, die BVDV-Dauerausscheider sehr frühzeitig zu erkennen und aus den Beständen zu entfernen. Die Pilotstudie hat gezeigt, dass wir bei den Kälbern ca. 1 - 1,5 % Anteil an Dauerausscheidern zu erwarten haben. Wenn alles reibungslos läuft und alle Beteiligten konsequent mitmachen, könnte uns die BVD-Sanierung weitestgehend schon in 5 - 7 Jahren gelingen.

18.) Was sind die Vorzüge der vorgezogenen BVD-Bekämpfung?

Gesunde, leistungsfähige und fruchtbare Rinderbestände mit geringen Tierverlusten. Keine aufwändigen Sanierungsverfahren. Problemlose Vermarktung von Zuchttieren im Inland und Ausland ab dem 1. Januar 2011. Mit Beginn des Pflichtverfahrens am 1. Januar ist das System auf dem Betrieb bereits ein eingespieltes Verfahren.

19.) Was für Tests werden mit den Ohrstanzproben durchgeführt und was geschieht mit den Proben nach der Untersuchung?

Die Ohrstanzproben werden nur auf BVD-Antigen untersucht. Dies ist auch durch den Untersuchungsantrag für die BVD-Antigen-Ohrstanzprobe, welcher der Landwirt zu jeder Probe ausfüllt und beilegt, festgelegt. Weitere Tests sind, da nur eine Gewebeprobe pro Tier entnommen wird und die geringe Gewebemenge für nur eine Untersuchung ausreicht, nicht möglich. Sobald das Ergebnis vorliegt, werden die Proben ca. 1 Woche im Labor aufbewahrt, für den Fall, dass Nachuntersuchungen auf BVD-Antigen erforderlich sein sollten. Anschließend werden die Proben entsorgt.

20.) Was passiert mit BVD-Untersuchungsergebnissen die bisher erstellt wurden und noch nicht in die HIT-Datenbank eingestellt sind?

Das BVD-Bekämpfungsverfahren mittels Ohrstanzproben hat in Baden-Württemberg im April 2010 begonnen. Seit diesem Zeitpunkt werden diese BVD-Ergebnisse in die HIT-Datenbank eingestellt. Die im Rahmen des BVD-Projektes entnommenen Ohrstanzproben wurden seit April 2009 in HIT eingestellt. Ergebnisse aus den Vorjahren werden vom Untersuchungsamt nachträglich nicht in HIT eingegeben.

Bearbeiter: Drössler und Meinzer, Dres. Hartmann, Isa, Miller, Schneider und Seeger

Weitere Informationen zur BVD-Bekämpfung erteilen:

- STUA Aulendorf – Diagnostikzentrum: www.stua-aulendorf.de

- Landeskontrollverband  (LKV) Baden-Württemberg: www.lkvbw.de

- Rindergesundheitsdienste der TSK BW: www.tsk-bw.de

- die zuständigen Veterinärämter: www.veterinaeraemter-bw.de