Wird mit der Tierhaltung neu begonnen oder wird mit der Haltung einer noch nicht gemeldeten Tierart im Laufe des Jahres begonnen, so ist der Beginn innerhalb von 2 Wochen nach der Einstallung schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online zu melden.

Bei Beginn der Tierhaltung ist anzugeben:

  • Name und Wohnanschrift
  • Registriernummer – soweit bekannt
  • Anschrift des Standortes, sofern dieser von der Wohnanschrift abweicht
  • Zeitpunkt des Beginns der Tierhaltung (Monat und Jahr)
  • Anzahl der gehaltenen Tiere je Tierart zu Beginn der Tierhaltung

Wird mit der Haltung einer neuen Tierart begonnen, so benötigen wir folgende Angaben:

  • Tierbesitzernummer
  • Zeitpunkt des Beginns
  • Anzahl der Tiere der neuen Tierart
  • Standort der Tiere, sofern ein neuer Standort dazu kommt

Melde- und Beitragspflicht bei Hühnern und/oder Truthühnern besteht ab einem Bestand von 26 Tieren, soweit keine andern beitragspflichtigen Tierarten gehalten werden.
Wachteln, Gänse und Enten sind bei der Tierseuchenkasse BW nicht melde- und beitragspflichtig.
Unabhängig von der Meldung bei der Tierseuchenkasse müssen Sie die Tierhaltung aber unbedingt bei Ihrem zuständigen Veterinäramt anzeigen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner Skip to content