Wie aus den Medien bekannt, wird die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit 2010 auf freiwilliger Basis durchgeführt.
Impfverfahren 2010
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg schreibt die Impfstoffbestellung für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit 2010 europaweit aus und übernimmt 100 % der Beschaffungskosten für die Impfstoffe für Rinder und Schafe. Die Impfstoffkosten für die Ziegen übernimmt der Tierhalter.
Um mit den Impfstofflieferanten in konkrete Verhandlungen treten zu können, benötigt dieTierseuchenkasse verlässliche Zusagen der Tierbesitzer über die Anzahl der zu impfenden Tiere.
Daher bittet die Tierseuchenkasse die Impftierärzte um Übersendung der beiliegenden Excel-Tabelle mit den Angaben zur Impfstoffbestellmenge bis zum 15.02.2010, vorzugsweise per Mail oder aber auch per Fax oder Post. Der Lieferzeitpunkt des bis dahin bestellten Impfstoffes steht allerdings noch nicht fest, er wird aber voraussichtlich nicht vor dem 01.04.2010 liegen. Um dieses Zeitfenster zu überbrücken bitten wir dringend, den noch bis zum 30.03.2010 haltbaren Restimpfstoff aus 2009 einzusetzen. Um diesen Impfstoff zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Veterinäramt. Tiere, die mit Impfstoffen aus 2009 bereits jetzt geimpft werden sollen, sind selbstverständlich in der Bestellliste nicht zu erfassen.
Die Impfstoffkontingente werden von den Herstellern direkt an die Tierärzte geliefert, die Abrechnung erfolgt zwischen Hersteller und Tierseuchenkasse. Impfungen dürfen ausschließlich durch approbierte Tierärzte durchgeführt werden, Impfungen durch den Tierhalter sind nicht zulässig.
Im Jahr 2009 nicht geimpfte Schafe sind einmalig, 2009 nicht geimpfte Rinder oder Ziegen zweimalig im Rahmen einer Grundimmunisierung zu impfen. Schafe und Ziegen, die im vergangenen Jahr bereits geimpft worden sind, sind einmalig nachzuimpfen. Rinder, die im vergangenen
Jahr grundimmunisiert bzw. nachgeimpft worden sind, sind ebenfalls einmalig nachzuimpfen.
BT-Impfungen sind möglichst bis zum 01.07.2010 abzuschließen, anschließend sollten nur noch Nachtreter zu impfen sein.
Rinder, Schafe und Ziegen, die in Zoos, Wildparks, Zirkusse oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden, sollten grundsätzlich in die Impfung einbezogen werden.
Sonstige empfängliche Tierarten, z.B. Gehegewild, Neuweltkameliden, können in die Impfung einbezogen werden. Die Kosten für Verrichtung und Impfstoffe sind, ebenso wie bei Ziegenimpfungen, vom Tierhalter zu tragen.
Dokumentation
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 ist die Durchführung der Impfung zu dokumentieren. Hierzu versendet der LKV Meldebögen an die praktizierenden Tierärzte und liest die zurückgesandten automatisiert in die HIT-Datenbank ein. Der Bedarf an Meldebögen wird für die Tierärzte von der Tierseuchenkasse aus der übermittelten Impfstoffbestellliste ermittelt und dem LKV mitgeteilt. Die Durchführung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist gemäß EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom Tierhalter spätestens 7 Tage nach der Impfung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Unterschrift des Tierhalters auf dem ausgefüllten Meldebogen gilt als Anzeige gemäß EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung.
Dokumentation der Rinderimpfungen
Ebenso wie im Jahr 2009 erfolgt die Dokumentation der Rinderimpfungen auf den Meldebögen des LKV im Ausschlussprinzip, d.h. alle weiblichen Tiere, die älter als 3 Monate alt sind, gelten automatisch als geimpft. Tiere dieser Altersklasse, die nicht geimpft wurden, sind mit Ohrenmarkennummer auf dem Meldebogen, der den Tierärzten vom LKV zugesandt wird, als nicht geimpft zu vermerken.
Werden männliche Rinder jeden Alters oder weibliche Rinder < 3 Monate in die Impfung einbezogen, sind diese ohrmarkenscharf vom Tierhalter während der Impfung auf einer Zusatzliste, die den Tierärzten ebenso vom LKV zugesandt wird, zu dokumentieren. Diese Zusatzliste senden die Tierärzte gemeinsam mit den Meldebögen an das Veterinäramt.
Dokumentation der Schaf- und Ziegenimpfungen
Die Dokumentation der Schaf- und Ziegenimpfungen erfolgt auf dem Meldebogen analog 2009. Die Einspielung in HIT erfolgt ebenso automatisiert durch den LKV.
Von großer Wichtigkeit ist die Angabe der Betriebsnummer des Bestandes auf den Meldebögen !
Die geimpften Tierbestände sind durch den praktizierenden Tierarzt pro Impfdurchgang auf dem entsprechenden Meldebogen zu erfassen, durch den Tierhalter gegenzuzeichnen und dem Veterinäramt nach Abschluss des Impfdurchgangs zur Plausibilitätsprüfung spätestens 14-tägig gesammelt zu übersenden. Das Veterinäramt übersendet die Meldebögen sowie die Zusatzlisten (falls männliche Rinder bzw. weibliche Rinder < 3 Monate ebenfalls geimpft worden sind) spätestens wöchentlich dem LKV. Die Anzahl geimpfter Ziegen und sonstiger empfänglicher Tierarten, z.B. Gehegewild, Neuweltkameliden, sind vom praktizierenden Tierarzt dem zuständigen Veterinäramt auf einer eigenen Liste zu melden. Hierzu wird kein Vordruck versandt. Das Veterinäramt übersendet die Liste zwecks Impfstoffabrechnung der Tierseuchenkasse.
Für Betriebe mit intensivem Tierhandel kann eine frühere Übersendung der Meldebögen an das Veterinäramt zur zeitnahen Einspielung in HIT notwendig sein. Tierhalter, die aus Gründen des Handels auf eine rasche Eintragung in HIT drängen, können die Bögen auch direkt an das zuständige Veterinäramt senden.
Kostentragung
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg trägt im Jahr 2010 die Impfstoffkosten für Rinder und Schafe zu 100%. Aus diesem Grund dürfen die von ihr zugewiesenen Kontingente ausschließlich in Baden-Württembergischen Tierbeständen eingesetzt werden.
Ziegen sowie sonstige empfängliche Tiere sind nicht in der Tierseuchenkasse organisiert und die Tierhalter zahlen somit keine Beiträge. Dennoch übernimmt die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg die Impfstoffbestellung für diese Tierarten und tritt in finanzielle Vorleistung. Aus diesem Grund sind im Falle der Impfung von Ziegen oder sonstigen empfänglichen Tierarten die Kosten für die Impfstoffdosen dem Tierhalter zusätzlich zur Impfvergütung in Rechnung zu stellen.