Aufgrund von Vorgaben der EU dürfen Beihilfen zu Impfungen nicht mehr in Form einer Direktzahlung gewährt werden. Die Gutschrift erfolgt zukünftig auf das Beitragskonto. Auf Ihrem jährlichen Bescheid wird die Beihilfe extra ausgewiesen. Bis 31.12.2008 wird die Beihilfe bis zum 2-fachen der veranlagten Tierzahl zum 03.12. pro Jahr gutgeschrieben. Ab 01.01.2009 wird für Impfungen gegen Babesiose, Neugeborenendurchfall, Rindergrippe und Trichophytie in der Summe pro Betrieb und Jahr die Anzahl der Impfungen auf die Anzahl der zu veranlagenden Rinder nach HIT begrenzt. Bei BVD/MD wird die beihilfefähige Anzahl der Impfungen auf die Hälfte der zu veranlagenden Rinder nach HIT begrenzt. Im Unterschied zu den Jahren davor, bis einschließlich 2008, wird die Gesamtzahl der Impfungen auf das maximal 1,5-fache der zu veranlagenden Tierzahl begrenzt. Die Beihilfe beträgt derzeit EUR 1,50 je Impfung.