Mit der Pressemitteilung 55/2024 des Staatsministeriums BW vom 10.09.2024 hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk angekündigt, den bisherigen Landeszuschuss für die BTV-3 Impfung bei Schafen von 0,90 € auf 1,40 € zu erhöhen. Die Erhöhung gilt auch rückwirkend für bereits in der Vergangenheit 2024 erfolgte Impfungen.
Die TSK BW als beauftragte Stelle für die Auszahlung des Landesanteils wird die Auszahlung des erhöhten Landesanteils ab sofort vornehmen:
Impfzuschuss je BTV 3 – Impfung 2,40 €/Schaf (1,00 € TSK + 1,40 € Land)
Für bereits ausbezahlte Impfzuschüsse wird der erhöhte Landesanteil rückwirkend für alle Impfungen im Jahr 2024 gegen BTV 3 bei Schafen gewährt. Die TSK BW wird zeitnah die technischen Voraussetzungen für die nachträgliche Gewährung des Differenzbetrages von 0,50 € einrichten. Eine gesonderte Antragstellung für die Gewährung des erhöhten Impfzuschusses für bereits in der Vergangenheit erfolgte Auszahlungen der Impfzuschüsse ist nicht erforderlich.
Bei BTV 3 – Impfungen von Rindern und Ziegen bleibt der Impfzuschuss gleich:
Impfzuschuss je BTV 3 – Impfung 2,00 €/Rind (1,00 € TSK + 1,00 € Land)
Impfzuschuss je BTV 3 – Impfung 0,90 €/Ziege (0,90 € Land)
Stuttgart, den 13.09.2024