Finanzielle Unterstützung bei Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit

Seit dem 18. Juli 2022 ist wieder das gesamte Land Baden-Württemberg als BTV-frei anerkannt. Unter Umständen könnte die Freude darüber aber nur von kurzer Dauer sein. Denn von angrenzenden Regionen geht nach wie vor ein hoher Infektionsdruck aus. Ein erneuter BTV-Ausbruch kann somit jederzeit eintreten. Insbesondere die westlichen und süd-westlichen Gebiete Baden-Württembergs sind dem hohen Risiko einer neuerlichen BTV-Infektion ausgesetzt, mit schwerwiegenden Folgen für Nutztierbetriebe in ganz BW.

Um einen erneuten Ausbruch der Blauzungenkrankheit bestmöglich zu verhindern, sollte in den besonders eintragsgefährdeten Gebieten durch eine höhere Bezuschussung zu den Kosten der freiwilligen Impfungen eine möglichst hohe Impfquote erreicht werden. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen daher auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit.

In Baden-Württemberg wurden hierzu drei Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingerichtet:

Impfzone 1:    
Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg entlang der Grenze zu Frankreich und der Schweiz

Impfzone 2:    
restliche Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg mit Ausnahme des Neckar-Odenwald-Kreis

Impfzone 3:    
Neckar-Odenwald-Kreis und die gesamten Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen

Die Unterstützung in der Impfzone 3 beträgt beim Rind unverändert 1,00 Euro je Impfung, in der Impfzone 2 verdoppelt sie sich auf 2,00 Euro je Impfung und in der Impfzone 1 steigt sie auf 3,50 Euro je Impfung. Bei Schaf und Ziege bleiben die Unterstützungssätze in der Impfzone 3 gleichfalls unverändert, in den Impfzonen 2 und 3 erhöhen sie sich entsprechend.

Weitere Informationen:

Finanzielle Unterstützung bei Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit
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