Beihilfen sind Leistungen für Tierverluste infolge von den in den Leistungssatzungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg genannten Krankheitsgeschehen.

Zur Unterscheidung zu den Entschädigungen handelt es sich hierbei stets um Schadensfälle die nicht unter die gesetzlichen Leistungen nach dem TierGesG fallen. Die gesetzliche Leistung hat stets Vorrang.

Der Antrag ist schriftlich bei dem zuständigen Veterinäramt unter Einhaltung der Jahresfrist zu stellen.

Des Weiteren gibt es noch die sogenannten „außerordentlichen Beihilfen“. Siehe hierzu „Außerordentliche Beihilfen (Beihilfeausschuss)“.

Beihilfen sind begrenzt auf die nach der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg meldepflichtigen Tiere.

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