Entschädigungen sind gesetzliche Leistungen, also Leistungen zu welchen die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg  nach den Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) verpflichtet ist.

Entschädigungen werden gewährt gemäß den §§15-22 TierGesG, bspw. bei Tieren welche auf behördliche Anordnung getötet wurden, bzw. hätten getötet werden müssen oder bei Tierverlusten infolge veterinärbehördlicher Maßnahmen (z.B. behördlich angeordnete Blutentnahmen oder Impfungen).

Der Antrag ist schriftlich bei dem zuständigen Veterinäramt unter Einhaltung der Fristen (30 Tage, bzw. 1 Jahr) zu stellen.

Entschädigungen können für folgende Tierarten gewährt werden:

  • Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere
  • Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
  • Schweine
  • Gehegewild
  • Schafe
  • Ziegen
  • Geflügel
  • Bienen
  • Fische
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