Bei Viehhändlern wird zum Tierseuchenkassenbeitrag veranlagt:
bei Rindern 2%
wobei die Stückzahl der ersten 3.000 umgesetzten Rinder voll, die darüber liegende Anzahl zu 50% berücksichtig wird.
bei Schweinen 0,75%
wobei die Stückzahl der ersten 75.000 umgesetzten Schweine voll, die darüber liegende Anzahl zu 50% berücksichtig wird
bei allen anderen o.g. beitragspflichtigen Tierarten 4% der umgesetzten Tiere