Bei Viehhändlern wird zum Tierseuchenkassenbeitrag veranlagt:

bei Rindern 2%

wobei die Stückzahl der ersten 3.000 umgesetzten Rinder voll, die darüber liegende Anzahl zu 50% berücksichtig wird.

bei Schweinen 0,75%

wobei die Stückzahl der ersten 75.000 umgesetzten Schweine voll, die darüber liegende Anzahl zu 50% berücksichtig wird

bei allen anderen o.g. beitragspflichtigen Tierarten 4% der umgesetzten Tiere

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