Stichtag

Stichtag zur Meldung ist immer der 01.01. eines jeden Jahres.

Die Meldefrist endet 2 Wochen nach dem Stichtag.

Jeder uns bekannte Tierbesitzer erhält rechtzeitig zum Stichtag einen Meldebogen zugeschickt.

Die Stichtagsmeldung kann per Post, Fax oder Online erfolgen.

Im lfd. Jahr

Wird mit der Tierhaltung neu begonnen oder wird mit der Haltung einer noch nicht gemeldeten Tierart im Laufe des Jahres begonnen, so ist der Beginn innerhalb von 2 Wochen nach der Einstallung zu melden.

Wird die Tierhaltung aufgegeben oder wird die Haltung einer Tierart aufgegeben, so kann die Meldung der Aufgabe bis zum Ende des jeweiligen Beitragsjahres mitgeteilt werden (es gilt das Datum des Eingangs der Meldung bei der Tierseuchenkasse BW).

Tierbestandsmeldungen die keine Stichtagsmeldungen sind, können grundsätzlich nur schriftlich aber formlos per Post, Fax, E-Mail oder online erfolgen (s. Beitragssatzung).

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