Melde- und beitragspflichtig ist der Besitzer des gemeinsam gehaltenen Gesamttierbestandes.
Dies kann der Stallbesitzer sein, oder bei einer Stallgemeinschaft ein Verantwortlicher (ein Eigentümer der Tiere)
Werden auf mehreren Standorten melde- und beitragspflichtige Tiere gehalten und gibt es für diese Standorte eine Registrier-Nummer, so sind die einzelnen Standorte mitzuteilen und die Tiere für jeden einzelnen Standort zu melden.
Zum Tierseuchenkassenbeitrag wird dann der Gesamtbestand aller Standorte veranlagt.