Der zuletzt gemeldete Tierbestand erhöht oder vermindert sich um mehr als 20 %, mindestens jedoch 10 Tiere einer Tierart.
Beginn der Tierhaltung oder Beginn der Haltung einer noch nicht gemeldeten Tierart.
Aufgabe der Tierhaltung oder Aufgabe einer gemeldeten Tierart. Beitragsrelevante Änderungen im Tierbestand werden anteilig abgerechnet. Beiträge unter 5,00 € werden nicht (nach)veranlagt oder erstattet.