Nach dem Leistungsverzeichnis Teil 2 der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg werden Leistungen zu Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Tierkrankheiten gewährt. Diese erfolgen in Form von

  • Kostenübernahmen oder
  • Zuschüssen

zu Blutentnahmen, Impfungen oder anderen Maßnahmen.

Die Gewährung erfolgt in Form von Sachleistungen, d.h. die Auszahlung erfolgt an den leistungserbringenden Tierarzt oder den Lieferanten.

Zu den Leistungen gehören nach den Bestimmungen der Leistungssatzung z.B.

  • Aujeszkysche Krankheit (AK) bei Schweinen
  • Babesiose bei Rindern
  • Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen (Ziegen erhalten nur eine Landesleistung)
  • Bovines Herpesvirus 1 (BHV 1) bei Rindern
  • Bovine Virus Diarrhoe (BVD) bei Rindern
  • Q-Fieber bei Schafen
  • Varroose bei Bienen
  • Leukose / Brucellose (§ 44 Abs. 3 Nr. 2 TierGesAG)
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