Wird die Tierhaltung komplett aufgegeben oder wird die Haltung einer Tierart aufgegeben, so kann die Aufgabe bis zum Ende des Kalenderjahres formlos aber schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online gemeldet werden.

Anzugeben ist:

  • Zeitpunkt der Aufgabe der Tierhaltung bzw. der Haltung einer Tierart
  • Weitere Nutzung der Stallung
  • Übernehmer der Tiere
Cookie Consent mit Real Cookie Banner Skip to content