Wird die Tierhaltung komplett aufgegeben oder wird die Haltung einer Tierart aufgegeben, so kann die Aufgabe bis zum Ende des Kalenderjahres formlos aber schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online gemeldet werden.
Anzugeben ist:
- Zeitpunkt der Aufgabe der Tierhaltung bzw. der Haltung einer Tierart
- Weitere Nutzung der Stallung
- Übernehmer der Tiere