Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Stuttgart. Ihre Aufgabe ist es entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, Tierverluste in Folge von Tierseuchen und die Kosten von Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen entstehen, zu ersetzen. In erster Linie fallen unter diesen Aufgabenkatalog die Entschädigungen nach dem Tiergesundheitsgesetz. Die Entschädigungsleistungen werden von der Tierseuchenkasse festgesetzt und ausgezahlt. Das Land beteiligt sich an diesen Kosten auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung mit 50 vom Hundert. Soweit eine Entschädigung für Tierarten gewährt wird, für die keine Beiträge erhoben werden, wird die Entschädigungsleistung in voller Höhe aus Haushaltsmitteln des Landes Baden-Württemberg bestritten. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen, gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen für Tierverluste nach Maßgabe den vom Verwaltungsrat erlassenen Leistungssatzungen. Daneben werden die Kosten für prophylaktische Maßnahmen ganz oder teilweise übernommen und Zuwendungen für Forschungsvorhaben bewilligt.

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