Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg übernimmt die Kosten der labordiagnostischen Maßnahmen zur Erkennung von Tierkrankheiten in den CVUA in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg, sowie im STUA–Diagnostikzentrum in Aulendorf nach den Maßgaben der Leistungs-verzeichnisse Teil 3 der Leistungssatzungen.

Die Rechnungsstellung erfolgt dabei direkt von den Untersuchungsämtern an die Tierseuchenkasse.

Wichtig ist, dass der Untersuchungsantrag Ihre gültige Tierbesitzernummer oder Registriernummer nach der ViehVerkV enthält. Andernfalls ist eine Zuordnung der Kosten nicht möglich und Berechnung erfolgt an Sie. Eine nachträgliche Kostenübernahme seitens der Tierseuchenkasse ist ausgeschlossen.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören die Einhaltung der Vorgaben der Beitragssatzung, also die rechtzeitige und ausreichende Meldung des Tierbestandes und fristgerechte Begleichung der Beitragsschuld.
Sollten diese nicht erfüllt sein, so erfolgt entweder die Berechnung der Kosten direkt von den Untersuchungsämtern an Sie, oder die Kosten müssen nachträglich von der Tierseuchenkasse von Ihnen zurückgefordert werden.

Wann und wie übernimmt die Tierseuchenkasse Laborkosten?
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