Nach EU-Recht ist in vielen Fällen eine Geldleistung ausgeschlossen, sodass die Tierseuchenkasse die Leistungen in Form einer Sachleistung gewährt.

Im Falle von Zuschüssen zu Impfungen erfolgt diese Leistung durch Überweisung des Zuschusses an den Impftierarzt zur Verrechnung mit (künftigen) Rechnungen.
Im Falle von Blutentnahmen erfolgt die Gewährung in Form der Übernahme der Entnahmekosten durch Direktzahlung an die durchführenden praktizierenden Tierärzte.

Warum erfolgt die Gutschrift einer Leistung an meinen Tierarzt und nicht direkt an mich?
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