Fehlender Leistungsanspruch
Ihren Anspruch auf Leistungen verwirken Sie, wenn Sie bspw. zum Zeitpunkt der Leistung nicht oder nicht ausreichend gemeldet oder den fälligen Beitrag entrichtet haben. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Bedingungen einer gewährten Beitragsstundung nicht eingehalten wurden.
In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Leistung zurückgefordert.
Übersteigen eines Leistungskontingents
Laboruntersuchungen wie bspw. die Milchproben, sind auf eine bestimmte Anzahl im Kalenderjahr beschränkt. Sobald der Tierseuchenkasse alle Daten der Untersuchungsämter vorliegen, wird die Einhaltung der Grenzen überprüft. Überzählige Untersuchungen sind der Tierseuchenkasse zu erstatten.
Nicht-Einreichung der De-minimis-Erklärung und Beihilfeantrag
Auch kann es sein, dass Sie der Aufforderung zur Abgabe der De-minimis-Erklärung und Beihilfeantrag nicht nachgekommen sind.
In diesem Fall ist es der Tierseuchenkasse aus EU-rechtlichen Gründen nicht gestattet die Leistungen abschließend zu gewähren. Die bereits verauslagten Kosten der Laboruntersuchungen sind von Ihnen als Tierhalter zu erstatten.
Übersteigen des De-minimis-Kontingents
Sofern das individuelle De-minimis-Kontingent zum aktuellen Stand bereits ausgereizt wurde, so ist es der Tierseuchenkasse aus EU-rechtlichen Gründen nicht gestattet die Leistungen abschließend zu gewähren. Die bereits verauslagten Kosten der Laboruntersuchungen sind von Ihnen als Tierhalter zu erstatten.