Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg haben für Impfungen ab dem 03.09.2022 Änderungen beschlossen. Unter Berücksichtigung des Infektionsdrucks aus Frankreich und der Schweiz wurden entsprechende Impfzonen gebildet. Der Zuschuss ist für Impfungen am dem 03.09.2022 nach Zugehörigkeit zu den
Änderung des Zuschusses zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
