Digitaler Schriftverkehr

Teilnahme am digitalen Schriftverkehr

Seit 2018 können die Jahresbescheide im PDF-Format online abgerufen werden unter https://www.tsk-bw.de/Online_Melden/Online_melden.php

Dieses Angebot wird nun erweitert auf den digitalen Versand der Meldebögen, Bescheide und weiterem Schriftverkehr.

Wenn Sie sich für die Teilnahme am digitalen Schriftverkehr entscheiden, so bedeutet dies, dass wir Ihnen keine Post mehr schicken, sondern Sie sich die Schriftstücke online abrufen können.

Die Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht nur klimafreundlich, sondern ist auch kosteneffizienter.

Wie funktioniert das?

Sie melden sich auf unserer Homepage unter „Tierbestandsmeldung“, Adressänderung“ oder „Webauskunft“ an (egal was Sie anklicken, Sie kommen immer zur selben Anmeldeseite).

Hier melden Sie sich mit dem Benutzername (dies ist die Tierbesitzer-Nr.), der PLZ Ihres Wohnorts und dem Kennwort an.

Sollten Sie noch kein Kennwort haben, so können Sie dies unter o.g. Link anfordern.

Aus Datenschutzgründen kann Ihnen aber das Kennwort bei der Erstanforderung nur per Post zugestellt werden.

Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie im Register „Postfach“ die Meldebögen, Bescheide und alle weiteren Schriftstücke abrufen.

Wenn Sie angemeldet sind, gehen Sie auf das Register /E-Mail-Adresse/Online Schriftverkehr

Hier geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und senden uns diese durch Anklicken des Buttons „E-Mail-Adresse betätigen / absenden“

Sie erhalten dann auf die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Link. Durch das anklicken des Links authentifizieren Sie sich und geben uns gleichzeitig das Einverständnis, dass wir Ihnen künftig die Bescheide, Meldebögen und weiterer Schriftverkehr online zum Abruf bereitzustellen

Sobald ein Dokument zur Abholung bereitsteht, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Wenn Sie am digitalen Schriftverkehr nicht mehr teilnehmen möchten, so können Sie dies jederzeit über das Register „E-Mail-Adresse / Online-Schriftverkehr“ die Autorisierung widerrufen. Sie erhalten dann wieder alle Bescheide, Meldebögen und weitere Schriftstücke auf dem Postweg.

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