Unabhängig von der Melde- u. Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse-Baden-Württemberg, müssen ab dem 01.08.2023 Tierhalter die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, auch die Abgänge der Tiere in die HI-Tierdatenbank melden.
Weitere Informationen:
- Information des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkennzeichnung/kennzeichnung-rueckverfolgung
- Informationen der Hit-Datenbank zu den Meldungen bei Schweinen finden Sie unter:
https://www4.hi-tier.de/info04.html
- Informationen der HIT-Datenbank zu den Meldungen bei Schafen und Ziegen finden Sie unter:
https://www.hi-tier.de/info08.html
- Weitere Informationen und zu der Meldemöglichkeit mit Meldekarten finden Sie auf der Homepage des Landesverbandes Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. unter
https://lkvbw.de/tierkennzeichnung/kenn-aktuelles.html
und im Download-Bereich:
https://lkvbw.de/tierkennzeichnung/downloadbereich.html
Bei Fragen wenden Sie sich am besten per E-Mail oder per Fax an den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKVBW)
E-Mail: tierkennzeichnung@lkvbw.de
Fax: 0711-92547-310
Tel.: 0711-92547-0
Neue Regeln für das Meldewesen bei Schweinen, Schafen und Ziegen in der HI-Tierdatenbank