Bestandsveränderungen nach dem Stichtag melden – wie und ab wann?

Tierbestandsveränderungen einer Tierart innerhalb eines Beitragsjahres (01.01.-31.12.) ab 20%, mind. jedoch 10 Tieren sind der TSK innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der Veränderung formlos schriftlich unter Angabe der Tierhalternummer, des aktuellen Bestandes und des Zeitpunktes der  Erhöhung/Verminderung/ Aufgabe einer Tierart/ Aufgabe der gesamten Tierhaltung oder des Neubeginns einer weiteren melde- und beitragspflichtigen Tierart per Post/Fax/E-Mail mitzuteilen.

Bei Aufgabe der gesamten Tierhaltung ist zusätzlich der Verbleib der Tiere sowie die weitere Nutzung der bisher genutzten Stallungen bzw. Name und Anschrift des Verpächters oder des nachfolgenden Pächters anzugeben.

Bestandsveränderungen nach dem Stichtag melden – wie und ab wann?

Betriebsübergabe – Umfirmierung

Bei einer Betriebsübergabe oder einer Umfirmierung teilen Sie uns bitte mit, wann die Übergabe/Umfirmierung stattgefunden hat und wer der entsprechende Ansprechpartner ist. Sollten sich die Tierzahlen/-arten geändert haben, ist uns dies entsprechend mitzuteilen.

Betriebsübergabe – Umfirmierung

Tiere verkauft/verschenkt/übergeben – wie bzw. wer meldet?

Der Tierhalter hat uns vollständig Namen und Anschrift des Käufers/Übernehmers der Tiere mitzuteilen sowie Anzahl und Zeitpunkt, wann die Tiere übergeben wurden.
Ebenso hat der Übernehmer der Tiere uns die Änderung seines Tierbestandes anzugeben.

Tiere verkauft/verschenkt/übergeben – wie bzw. wer meldet?

Zukunftsmeldungen – Können geplante Änderungen im Bestand vor Eintreten der Änderung gemeldet werden?

Nein!
Bei der Tierseuchenkasse ist der tatsächliche Bestand anzugeben. Zukunftsmeldungen können nicht bearbeitet werden. Daher die tatsächliche Änderung immer innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

Zukunftsmeldungen – Können geplante Änderungen im Bestand vor Eintreten der Änderung gemeldet werden?
Änderung des Tierbestands nach dem Stichtag
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