Nein! Grundsätzlich ist der Tierhalter dazu aufgefordert, seinen Tierbestand bei jeder Datenbank separat zu melden. Ein gegenseitiger Datenaustausch besteht aktuell nur vereinzelt. ! 1. Ausnahme !: Rinder, da die Rinderdaten zur Beitragsveranlagung aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für
Tierkörperbeseitigung – an wen kann man sich wenden bzgl. der Abholung des Kadavers, welche Kosten fallen an?
Für die Abholung und Beseitigung des Kadavers sind die Tierkörperbeseitigungsanstalten/Zweckverbände zuständig. Eine Auflistung finden Sie unter folgendem Link: https://www.tsk-bw.de/download/Documents/verarbeitungsbetriebe.pdf ZTN Neckar-Franken (Nord): Telefon 06283/2212-0 (Landkreise: Baden-Baden; Enzkreis; Heidelberg; Heilbronn; Hohenlohekreis; Karlsruhe; Ludwigsburg; Main-Tauber-Kreis; Neckar-Odenwald-Kreis; Ostalbkreis; Pforzheim; Rastatt; Rems-Murr-Kreis; Schwäbisch Hall;
Equidenpass beantragen – Wo und welche Nummer wird hierfür benötigt?
Entweder über den LKV (https://www.lkvbw.de/tierkennzeichnung/praktischer-ablauf-der-registrierung-und-kennzeich.html) oder über die FN (=Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.) (https://www.pferd-aktuell.de/fn-service/pferdepass/pferdepass-fuer-freizeitsportpferde) oder über ein Zuchtverband. Anzugeben ist die Registrierungsnummer/Betriebsnummer (vgl. o.)
Wo erhält man Ohrmarken für die Tierkennzeichnung?
Ohrmarken oder weitere Tierkennzeichnungen erhalten Sie nicht über die Tierseuchenkasse. Diese sind direkt über den LKV zu beantragen Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. Heinrich-Baumann Str. 1-3 70190 Stuttgart Telefon: 0711/92547-0 Zentrale Telefax: 0711/92547-410 Verwaltung Telefon:
Was ist eine Registriernummer, wo erhalte ich diese und was unterscheidet sie von einer Tierhalternummer?
Eine Registriernummer, auch Betriebsnummer oder HIT-Nummer genannt, ist eine 12-stellige Nummer, die Sie über das Veterinäramt bzw. das Landwirtschaftsamt erhalten. Diese teilt sich auf in (Land – ) = 276 (Deutschland. Block wird von der TSK aber nicht abgebildet. )
Zukunftsmeldungen – Können geplante Änderungen im Bestand vor Eintreten der Änderung gemeldet werden?
Nein! Bei der Tierseuchenkasse ist der tatsächliche Bestand anzugeben. Zukunftsmeldungen können nicht bearbeitet werden. Daher die tatsächliche Änderung immer innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Tiere verkauft/verschenkt/übergeben – wie bzw. wer meldet?
Der Tierhalter hat uns vollständig Namen und Anschrift des Käufers/Übernehmers der Tiere mitzuteilen sowie Anzahl und Zeitpunkt, wann die Tiere übergeben wurden. Ebenso hat der Übernehmer der Tiere uns die Änderung seines Tierbestandes anzugeben.
Betriebsübergabe – Umfirmierung
Bei einer Betriebsübergabe oder einer Umfirmierung teilen Sie uns bitte mit, wann die Übergabe/Umfirmierung stattgefunden hat und wer der entsprechende Ansprechpartner ist. Sollten sich die Tierzahlen/-arten geändert haben, ist uns dies entsprechend mitzuteilen.
Bestandsveränderungen nach dem Stichtag melden – wie und ab wann?
Tierbestandsveränderungen einer Tierart innerhalb eines Beitragsjahres (01.01.-31.12.) ab 20%, mind. jedoch 10 Tieren sind der TSK innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der Veränderung formlos schriftlich unter Angabe der Tierhalternummer, des aktuellen Bestandes und des Zeitpunktes der Erhöhung/Verminderung/ Aufgabe einer
Wo muss die Tierhaltung außerdem gemeldet werden?
Bei Ihrem zuständigen Veterinäramt (Landratsamt oder Stadtverwaltung bei großen Kreisstädten) ist die Tierhaltung anzuzeigen.