Tierkörperbeseitigung – an wen kann man sich wenden bzgl. der Abholung des Kadavers, welche Kosten fallen an?

Für die Abholung und Beseitigung des Kadavers sind die Tierkörperbeseitigungsanstalten/Zweckverbände zuständig. Eine Auflistung finden Sie unter folgendem Link:  https://www.tsk-bw.de/download/Documents/verarbeitungsbetriebe.pdf ZTN Neckar-Franken (Nord): Telefon 06283/2212-0 (Landkreise: Baden-Baden; Enzkreis; Heidelberg; Heilbronn; Hohenlohekreis; Karlsruhe; Ludwigsburg; Main-Tauber-Kreis; Neckar-Odenwald-Kreis; Ostalbkreis; Pforzheim; Rastatt; Rems-Murr-Kreis; Schwäbisch Hall;

Equidenpass beantragen – Wo und welche Nummer wird hierfür benötigt?

Entweder über den LKV (https://www.lkvbw.de/tierkennzeichnung/praktischer-ablauf-der-registrierung-und-kennzeich.html) oder über die FN (=Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.) (https://www.pferd-aktuell.de/fn-service/pferdepass/pferdepass-fuer-freizeitsportpferde) oder über ein Zuchtverband. Anzugeben ist die Registrierungsnummer/Betriebsnummer (vgl. o.)  

Wo erhält man Ohrmarken für die Tierkennzeichnung?

Ohrmarken oder weitere Tierkennzeichnungen erhalten Sie nicht über die Tierseuchenkasse. Diese sind direkt über den LKV zu beantragen Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. Heinrich-Baumann Str. 1-3 70190 Stuttgart Telefon: 0711/92547-0 Zentrale Telefax: 0711/92547-410 Verwaltung Telefon:

Tiere verkauft/verschenkt/übergeben – wie bzw. wer meldet?

Der Tierhalter hat uns vollständig Namen und Anschrift des Käufers/Übernehmers der Tiere mitzuteilen sowie Anzahl und Zeitpunkt, wann die Tiere übergeben wurden. Ebenso hat der Übernehmer der Tiere uns die Änderung seines Tierbestandes anzugeben.

Betriebsübergabe – Umfirmierung

Bei einer Betriebsübergabe oder einer Umfirmierung teilen Sie uns bitte mit, wann die Übergabe/Umfirmierung stattgefunden hat und wer der entsprechende Ansprechpartner ist. Sollten sich die Tierzahlen/-arten geändert haben, ist uns dies entsprechend mitzuteilen.

Bestandsveränderungen nach dem Stichtag melden – wie und ab wann?

Tierbestandsveränderungen einer Tierart innerhalb eines Beitragsjahres (01.01.-31.12.) ab 20%, mind. jedoch 10 Tieren sind der TSK innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der Veränderung formlos schriftlich unter Angabe der Tierhalternummer, des aktuellen Bestandes und des Zeitpunktes der  Erhöhung/Verminderung/ Aufgabe einer

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