Nein!
Grundsätzlich ist der Tierhalter dazu aufgefordert, seinen Tierbestand bei jeder Datenbank separat zu melden. Ein gegenseitiger Datenaustausch besteht aktuell nur vereinzelt.
! 1. Ausnahme !:
Rinder, da die Rinderdaten zur Beitragsveranlagung aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen werden (Ermächtigungsgrundlage: § 2 Abs. 3 Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz – RiRegDG)
! 2. Ausnahme !:
Die Schweine-, Schaf- und Ziegendaten werden an Hit weitergeleitet, jedoch nur der Bestand zum Stichtag.
!Voraussetzung dafür ist das ankreuzen der Weiteleitungsermächtigung auf dem Stichtagsmeldebogen und die Angabe der korrekten Registriernummer!
Bestandsveränderungen unterm Jahr werden von der Tierseuchenkasse BW nicht an Hit weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass die Tierseuchenkasse umgekehrt keinerlei Zugriff auf HIT hat. Sollten die Daten in der HIT-Datenbank nicht korrekt sein, korrigieren Sie sie bitte umgehend. Für den Fall, dass Sie selbst keinen Zugriff mehr auf HIT haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt.