Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zur Meldepflicht 2025
Kostenlose Online Informationsveranstaltung “Blauzungenkrankheit” am 14.01.2025 ab 19:30 Uhr! (Anmeldungen jetzt schon möglich)
!Kostenlose Online Informationsveranstaltung „Blauzungenkrankheit“ am 14.01.2025 ab 19:30 Uhr! Veranstalter: AkadVet Referenten: Tiergesundheitsdienste und MLR Eine Online-Anmeldung ist erforderlich siehe QR-Code oder Link: https://single-choice.de/esav/sl/7Y09pKX4Tk5S – Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und kann damit auch später noch abgerufen werden. – Aus technischen
MLR-Pressemitteilung: BTV-Ausbruch im Rems-Murr-Kreis
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ PRESSESTELLE Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711 126-2355 · Fax 0711 126-2355 pressestelle@mlr.bwl.de · www.mlr.baden-wuerttemberg.de PRESSEMITTEILUNG 08. August 2024 198/2024 Minister Peter Hauk MdL: „Durch den Eintrag des BTV-Virus verliert Baden-Württemberg den
!Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe!
Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt? Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Hintergrund: Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren
50 JAHRE Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
(v.l.n.r. Dr. Anette Krusholz, stellvertretende Geschäftsführerin; Dr. Edmund Hensler, Geschäftsführer; Thomas Hagmann, Verwaltungsratsvorsitzender; Thomas Bohner, Verwaltungsleiter; Landesagrarminister Peter Hauk MdL. Foto: Petra Ast, BWagrar) Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg –Anstalt des öffentlichen Rechts- hat am 01. Januar 1974 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie
Digitaler Schriftverkehr
Teilnahme am digitalen Schriftverkehr Seit 2018 können die Jahresbescheide im PDF-Format online abgerufen werden unter https://www.tsk-bw.de/Online_Melden/Online_melden.php Dieses Angebot wird nun erweitert auf den digitalen Versand der Meldebögen, Bescheide und weiterem Schriftverkehr. Wenn Sie sich für die Teilnahme am digitalen Schriftverkehr