Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und
öffentliche Bekanntmachung zum Meldestichtag BIENEN 01.05.2026





