!Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe!

Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt?

Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe

Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

 

Hintergrund:

Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren Tierbestand zu vermeiden.

In einem vorangegangenen Projekt in den Jahren 2021 und 2022 hatte sich bereits gezeigt, dass es einen dringenden Verbesserungsbedarf bei der Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben in Baden-Württemberg gibt.

 

Deshalb unser Angebot:

Ab sofort bieten wir Ihnen zur Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen wie z.B.  der Vogelgrippe (AI) oder der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kostenfreie und unabhängige Biosicherheitsberatung in Ihrem Geflügel- oder Schweinebetrieb an.

Das Angebot besteht für alle geflügel- und schweinehaltenden Betriebe aus Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Betriebsart, Betriebsgröße und Haltungsform.

Die Beratung umfasst einen gemeinsamen Betriebsrundgang, bei dem alle Funktionsbereiche ihrer Tierhaltung begutachtet werden, insbesondere:

  • Bauliche Begebenheiten
  • Personen- und Tierverkehr innerhalb und außerhalb des Betriebes
  • Herkunft und Lagerung von Futter, Einstreu, Beschäftigungsmaterial
  • Verwendete Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge
  • Überprüfung der Arbeitsabläufe
  • Mist- und Güllelagerung
  • Kadaverlagerung und –entsorgung

Anschließend werden Empfehlungen zur Verbesserung der Biosicherheit in Ihrem Betrieb erstellt.

Sprechen Sie einfach den jeweiligen Tierarzt ihres Tiergesundheitsdienstes an. Zu finden sind die Kontaktdaten auf unserer Internetseite.

Das Programm wird unterstützt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Infoblatt zum runterladen: Biosicherheitsberatung Flyer

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