Baden-Württemberg hat bezüglich anzeigepflichtiger Fischseuchen einen größtenteils gesunden Fischbestand. Zur Sicherung der Fischgesundheit werden einzelne Betriebe (Kompartimente) und auch ganze Wassereinzugsgebiete (Zonen) unter Schutz gestellt. In einer Zone sind alle Fischhaltungen miteinbezogen sowie alle verpachteten und nicht verpachteten Gewässer dieses Wassereinzugsgebietes. Baden-Württemberg ist das Bundesland mit den meisten von der EU anerkannten, seuchenfreien Kompartimenten und Zonen.
Leider treten immer wieder Seuchenfälle, auch in vorher seuchenfreien Kompartimenten und Zonen auf.
Um den eigenen Fischbestand vor der Einschleppung von Fischseuchenerregern zu schützen, ist vor allem beim Zukauf lebender Fische Vorsicht geboten. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen sind strikt einzuhalten, insbesondere beim Fischtransport und hier v. a. beim Ausliefern von Fischen z. B. in Schlachtbetriebe, die auch von anderen Fischbetrieben beliefert werden. Siehe hierzu den Leitfaden Biosicherheit auf der Homepage der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. … Lesen Sie weiter Fischseuche IHN
Fischgesundheitsdienst Baden-Württemberg