Baden-Württemberg hat bezüglich anzeigepflichtiger Fischseuchen einen größtenteils gesunden Fischbestand. Zur Sicherung der Fischgesundheit werden einzelne Betriebe (Kompartimente) und auch ganze Wassereinzugsgebiete (Zonen) unter Schutz gestellt. In einer Zone sind alle Fischhaltungen miteinbezogen sowie alle verpachteten und nicht verpachteten Gewässer dieses
Gesunde Fische in Baden-Württemberg – Schutz vor den Fischseuchen VHS und IHN
