Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen).

Darüber hinaus können die Dienstleistungen der Tiergesundheitsdienste bei gesundheitlichen Problemen im Bestand in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen werden die Probenentnahme und z.T. die Kosten der Diagnostik entsprechend der Leistungssatzung von der TSK getragen.

Wir möchten alle Betriebe darauf hinweisen, dass Kosten, die in Zeiträumen anfallen, in denen entweder die Meldung oder die Zahlung überfällig oder unvollständig sind, nicht von der TSK übernommen werden können. In diesem Fall werden z.B. Kosten für angefallene Labordiagnostik den betroffenen Betrieben direkt vom Labor in Rechnung gestellt. Das gilt auch für direkt angelieferte Tierkörper für die Sektion. Bitte achten Sie daher unbedingt auf die Einhaltung der Fristen, um die volle Serviceleistung der TSK und ihrer Tiergesundheitsdienste in Anspruch nehmen zu können.

Es gelten folgende Fristen:
1. Der Tierbestand am 1. Januar des Kalenderjahres muss bis zum 15. Januar desselben Jahres direkt an die TSK gemeldet werden. Nur bei Rinderhaltung werden die Tierzahlen durch Hi-Tier ermittelt.
2. Die Fälligkeit der Beitragszahlung ist auf dem Jahresbescheid aufgeführt und beträgt 30 Tage ab Bekanntgabe des Bescheides. Alternativ kann der TSK ein SEPA-Lastschriftmandat zur automatischen Abbuchung der Beiträge erteilt werden.
3. Bei Beginn der Tierhaltung im laufenden Jahr muss innerhalb von 14 Tagen der Tierbestand gemeldet werden.
4. Nachmeldepflichten sind im Jahresbescheid aufgeführt. Diese haben innerhalb von 14 Tage nach Änderung des Tierbestandes zu erfolgen.
Ausführliche Informationen über Ihre Leistungsansprüche finden Sie in der Leistungssatzung und der De-minimis-Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unter www.tsk-bw.de.

Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste
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