Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste

Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen). Darüber hinaus können die Dienstleistungen

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