Leitfaden zum Biosicherheitskonzept Aquakultur in Baden-Württemberg

Ein Biosicherheitskonzept (= Vorbeugendes Hygienekonzept) gehört zur guten fachlichen Praxis eines Aquakulturbetriebes. Es trägt dazu bei, die Fischgesundheit und damit das Tierwohl zu verbessern und führt durch bessere Haltungsbedingungen zu einer Optimierung der Produktion.

Im neuen EU-Tiergesundheitsrechtsakt (Verordnung (EU) 2016/429, Animal Health Law = AHL) und seinen Delegierten Rechtsakten (gültig ab April 2021) wird vermehrt Wert auf die Erstellung und Dokumentation von Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren (= Biosicherheit) gelegt und diese auch gefordert. Dabei sollen kritische Kontrollpunkte (Verordnung (EU) 2017/625) und Maßnahmen benannt werden, die ergriffen werden sollen, um eine Gefährdung des Fischbestandes durch die Einschleppung von Fischseuchen- und Fischkrankheitserregern zu verhindern oder zu reduzieren.

Dieser Leitfaden soll eine Hilfestellung/Unterstützung für die Erstellung eines betriebseigenen Biosicherheitskonzeptes in Aquakulturbetrieben sein.

Leitfaden zum Biosicherheitskonzept Aquakultur in Baden-Württemberg
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