Tierbestandsveränderungen einer Tierart innerhalb eines Beitragsjahres (01.01.-31.12.) ab 20%, mind. jedoch 10 Tieren sind der TSK innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der Veränderung formlos schriftlich unter Angabe der Tierhalternummer, des aktuellen Bestandes und des Zeitpunktes der  Erhöhung/Verminderung/ Aufgabe einer Tierart/ Aufgabe der gesamten Tierhaltung oder des Neubeginns einer weiteren melde- und beitragspflichtigen Tierart per Post/Fax/E-Mail mitzuteilen.

Bei Aufgabe der gesamten Tierhaltung ist zusätzlich der Verbleib der Tiere sowie die weitere Nutzung der bisher genutzten Stallungen bzw. Name und Anschrift des Verpächters oder des nachfolgenden Pächters anzugeben.

Bestandsveränderungen nach dem Stichtag melden – wie und ab wann?
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