Nein! Bei der Tierseuchenkasse ist der tatsächliche Bestand anzugeben. Zukunftsmeldungen können nicht bearbeitet werden. Daher die tatsächliche Änderung immer innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Tiere verkauft/verschenkt/übergeben – wie bzw. wer meldet?
Der Tierhalter hat uns vollständig Namen und Anschrift des Käufers/Übernehmers der Tiere mitzuteilen sowie Anzahl und Zeitpunkt, wann die Tiere übergeben wurden. Ebenso hat der Übernehmer der Tiere uns die Änderung seines Tierbestandes anzugeben.
Betriebsübergabe – Umfirmierung
Bei einer Betriebsübergabe oder einer Umfirmierung teilen Sie uns bitte mit, wann die Übergabe/Umfirmierung stattgefunden hat und wer der entsprechende Ansprechpartner ist. Sollten sich die Tierzahlen/-arten geändert haben, ist uns dies entsprechend mitzuteilen.
Bestandsveränderungen nach dem Stichtag melden – wie und ab wann?
Tierbestandsveränderungen einer Tierart innerhalb eines Beitragsjahres (01.01.-31.12.) ab 20%, mind. jedoch 10 Tieren sind der TSK innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der Veränderung formlos schriftlich unter Angabe der Tierhalternummer, des aktuellen Bestandes und des Zeitpunktes der Erhöhung/Verminderung/ Aufgabe einer