Nein!
Bei der Tierseuchenkasse ist der tatsächliche Bestand anzugeben. Zukunftsmeldungen können nicht bearbeitet werden. Daher die tatsächliche Änderung immer innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Zukunftsmeldungen – Können geplante Änderungen im Bestand vor Eintreten der Änderung gemeldet werden?