Nein!
Bei der Tierseuchenkasse ist der tatsächliche Bestand anzugeben. Zukunftsmeldungen können nicht bearbeitet werden. Daher die tatsächliche Änderung immer innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

Zukunftsmeldungen – Können geplante Änderungen im Bestand vor Eintreten der Änderung gemeldet werden?
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