gehören Sie zur Solidargemeinschaft der Tierbesitzer, die pflichtgemäß die Verantwortung zur Absicherung Ihrer Tierbestände übernimmt
erhalten
Sie im Schadensfall Entschädigungen für Tierverluste nach dem Tierseuchengesetz
und Beihilfen im Rahmen der Leistungssatzung
können
Sie bei Fragen oder Problemen in Ihrem Bestand die Fachtierärzte unserer
Tiergesundheitsdienste in Anspruch nehmen
können
Sie je nach Tierart die freiwilligen Leistungen der Tierseuchenkasse
in Anspruch nehmen
(z.B. Impfstoff- oder Untersuchungskosten)
Wenn nein
erhalten
Sie in Schadensfällen keine Entschädigungen oder Beihilfen
erhalten
Sie keine freiwilligen Leistungen, wie z.B. kostenlose Vorbeugemaßnahmen
oder die Kostenübernahme für Impfstoffe oder Untersuchungen
ist
die Verwaltung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zur Nachveranlagung
verpflichtet und kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie
einleiten
wird,
falls Sie wiederholt auffallen, ein Steuerstrafverfahren gegen Sie
eingeleitet
wird Ihnen zum Tierseuchenkassenbeitrag ein Auslagenersatz und Verspätungszuschlag berechnet (20% der Beitragsschuld, mindestens 25 €, höchstens 500 €)