Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Abs. 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) sowie der L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.tsk-bw.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit sind geplant und werden schrittweise umgesetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. In Klammern finden Sie Beispiele für zugehörige WCAG-Erfolgskriterien:

  • Fehlende ARIA-Rollen/Bezeichnungen bei einzelnen Bedienelementen (z. B. 2.4.4 Linkzweck (im Kontext), 4.1.2 Name, Rolle, Wert, 1.3.1 Info und Beziehungen).
  • Akkordeons nicht vollständig per Tastatur bedienbar (z. B. 2.1.1 Tastatur, 2.4.3 Fokusreihenfolge, 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
  • Nicht durchgängig semantische Überschriftenstruktur (z. B. 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, 1.3.1 Info und Beziehungen).
  • Layout-Überlappungen bei Textvergrößerung/Reflow (z. B. 1.4.4 Textgröße ändern, 1.4.10 Umfluss).
  • PDF-Dokumente nicht barrierefrei (häufig betroffen: 1.3.1, 1.1.1 Textalternativen, 2.4.2 Seitentitel u. a.); barrierefreie Versionen werden schrittweise bereitgestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.10.2025 erstellt und am 15.10.2025 zuletzt überprüft. Sie beruht auf einer Selbstbewertung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO.

Feedback und Kontaktangaben

Haben Sie Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit dieser Website festgestellt oder möchten Sie Hinweise geben? Dann kontaktieren Sie uns gern:

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Hohenzollernstr. 10
70178 Stuttgart
E-Mail: info@tsk-bw.de
Website: www.tsk-bw.de

Durchsetzungs- / Schlichtungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie die Schlichtungsstelle beim Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg anrufen. Dort besteht die Möglichkeit, einen Schlichtungsantrag zu stellen.

Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Informationen & Online-Antrag: www.lzbv-bw.de

Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen: Informationen zur digitalen Barrierefreiheit.

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