dazu gehören: Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel, Minischweine und Hängebauchschweine
Schafe
10 Monate alt und älter, (dazu gehören: weibliche Schafe, Böcke, Hammel)
Hühnergeflügel
dazu gehören: Hühner, Legehennen, Junghennen, Küken, Hähne auch Schlacht- und Masttiere
Truthühner / Puten
dazu gehören: Küken, Hennen, Hähne (auch Schlacht- und Masttiere
Bienen
Bienenvölker und Ableger (soweit diese über die örtlichen Imkervereine im Land erfaßt werden, muss an die Tierseuchenkasse keine gesonderte Meldung erfolgen)
Ausgenommen
sind gefangen gehaltene Wildtiere.
Für die Meldepficht ist es unerheblich, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen
Betrieb stehen oder aus privaten Gründen (z.B. Reitpferd) gehalten
werden.
Merke:
Nicht
der Eigentümer, sondern der tatsächliche Besitzer der Tiere ist meldepflichtig,
also z.B. der Verantwortliche des Reitstalls oder der Tierpension.
Nachzulesen
in der Beitragssatzung unter Online-lesen in den §§
2 Abs.1 und 6 Abs.2.