Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite tsk-bw.de, der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.
Geltende rechtliche Anforderungen
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist bemüht, die Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde erstellt am: 01.12.2025
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme von Accessibility-Tools.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Barriere: Redundante benachbarte Links mit identischem Ziel.
- Barriere: Einige Formularfelder besitzen keine korrekt zugeordnete Textbeschriftung.
- Barriere: Redundanter Title-Text bei einem Element.
- Barriere: Fehlende Beschriftung bei einer Feldgruppe.
- Barriere: Einige Links sind leer oder enthalten keinen Text, wodurch deren Ziel oder Funktion nicht erkennbar ist.
- Barriere: Übersprungene Überschriftenebene in der Dokumentstruktur.
- Barriere: Ein Link führt zu einer PDF-Datei (.pdf), ohne dass der Dateityp oder die Dateigröße kenntlich gemacht wird.
Geplanter Umgang mit den genannten Barrieren:
Wir planen aktuell die Umsetzung der Behebung dieser Barrieren.
Hinweis zu PDF-Dateien:
Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Energieetiketten, Zertifikate) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Diese Dateien weisen teilweise strukturelle und technische Einschränkungen auf – darunter fehlende Überschriften-Strukturen, nicht definierte Lese-Reihenfolgen, fehlende Alternativtexte für grafische Inhalte oder nicht getaggte Tabellen. Dadurch sind sie mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar.
Derzeit ist es uns aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sämtliche vorhandenen PDF-Dokumente vollständig barrierefrei bereitzustellen. Wir bemühen uns jedoch, zukünftig neue Dokumente – soweit möglich – in barrierefreier Form zu veröffentlichen.
Falls Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen gern eine individuell zugängliche Version zur Verfügung, soweit dies uns möglich ist.
Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung
Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.
Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.
Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden
Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:
- Schriftgröße
- Kontrast
- Hervorhebung von Links
- Aktivieren eines Bildschirmlesers
- Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Zusätzlich stellen wir die wesentlichen Inhalte zu unserer Webseite, zur Navigation und zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache für Sie bereit.
Die entsprechenden Fassung finden Sie hier: Leichte Sprache
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Webseite erfragen
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Hohenzollernstr. 10
70178 Stuttgart
Deutschland
info@tsk-bw.de
Durchsetzungs- / Schlichtungsstelle
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.