50 JAHRE Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

50 JAHRE Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

(v.l.n.r. Dr. Anette Krusholz, stellvertretende Geschäftsführerin; Dr. Edmund Hensler, Geschäftsführer; Thomas Hagmann, Verwaltungsratsvorsitzender; Thomas Bohner, Verwaltungsleiter; Landesagrarminister Peter Hauk MdL. Foto: Petra Ast, BWagrar) Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg –Anstalt des öffentlichen Rechts- hat am 01. Januar 1974 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zum Meldestichtag 01.01.2024

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zum Meldestichtag 01.01.2024

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg – Anstalt des öffentlichen Rechts – Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart   Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2023 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2024 keinen Meldebogen erhalten

Gesunde Fische in Baden-Württemberg – Schutz vor den Fischseuchen VHS und IHN

Gesunde Fische in Baden-Württemberg – Schutz vor den Fischseuchen VHS und IHN

Baden-Württemberg hat bezüglich anzeigepflichtiger Fischseuchen einen größtenteils gesunden Fischbestand. Zur Sicherung der Fischgesundheit werden einzelne Betriebe (Kompartimente) und auch ganze Wassereinzugsgebiete (Zonen) unter Schutz gestellt. In einer Zone sind alle Fischhaltungen miteinbezogen sowie alle verpachteten und nicht verpachteten Gewässer dieses

Neue Regeln für das Meldewesen bei Schweinen, Schafen und Ziegen in der HI-Tierdatenbank

Neue Regeln für das Meldewesen bei Schweinen, Schafen und Ziegen in der HI-Tierdatenbank

Unabhängig von der Melde- u. Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse-Baden-Württemberg, müssen ab dem 01.08.2023 Tierhalter die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, auch die Abgänge der Tiere in die HI-Tierdatenbank melden. Weitere Informationen: Information des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste

Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen). Darüber hinaus können die Dienstleistungen

Die Tierseuchenkasse und das Land Baden-Württemberg unterstützen auch 2023 die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mit einem Zuschuss

Die Tierseuchenkasse und das Land Baden-Württemberg unterstützen auch 2023 die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mit einem Zuschuss

Die Tierseuchenkasse und das Land Baden-Württemberg  unterstützen auch 2023 die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mit einem Zuschuss. Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt über die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. In 2023 kann die Auszahlung des Zuschusses erstmalig an die Tierhalter erfolgen. Die korrekte

Änderung des Zuschusses zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Änderung des Zuschusses zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg haben für Impfungen ab dem 03.09.2022 Änderungen beschlossen. Unter Berücksichtigung des Infektionsdrucks aus Frankreich und der Schweiz wurden entsprechende Impfzonen gebildet. Der Zuschuss ist für Impfungen am dem 03.09.2022 nach Zugehörigkeit zu den

Zuschuss zur Impfung gegen EHV-1 bei Pferden

Zuschuss zur Impfung gegen EHV-1 bei Pferden

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 01. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Impfung. Der Zuschuss wird gewährt für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr. Aufgrund beihilferechtlicher

Digitaler Schriftverkehr

Digitaler Schriftverkehr

Teilnahme am digitalen Schriftverkehr Seit 2018 können die Jahresbescheide im PDF-Format online abgerufen werden unter https://www.tsk-bw.de/Online_Melden/Online_melden.php Dieses Angebot wird nun erweitert auf den digitalen Versand der Meldebögen, Bescheide und weiterem Schriftverkehr. Wenn Sie sich für die Teilnahme am digitalen Schriftverkehr

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